Graf Wolfgang von Hohenlohe, Herr zu Langenburg, und Christof Horneck von Hornberg schließen einen Vergleich in Streitigkeiten, welche aus lehnsherrlichen Ansprüchen des ersteren auf ehemals Sützel'sche, durch Erbschaft an Horneck übergegangene Besitzungen zu Unterbalbach entsprungen waren.