Stetten: 1) Ankauf von 4/5 des Fruchtzehnten und Weinzehnten auf Markung Stetten durch die Gemeinde Stetten von der Gesellschaft Bube und Konsorten in Heilbronn; 2) Ankauf des der freiherrlich von Gemmingenschen Grundherrschaft zu 1/5 zustehenden Frucht- und Weinzehnten durch Gemeinde Stetten; 3) Fronablösung zwischen Staatsfinanzverwaltung und Pflichtigen zu Stetten; 4) Ablösung der Beeden und Gebäudeabgaben zwischen Staatsfinanzverwaltung und Pflichtigen zu Stetten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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