Gau-Algesheim: Peter von Ingelheim, Dechant, und das Kapitel das Stifts St. Peter in Mainz bekunden, dass sie mit Wissen und Willen des Gerhard Sc...
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A 2 Gau-Algesheim, 1423-08-16 I B
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.2 Gau-Algesheim
1423 August 16
Mainz, St. Peter
beglaubigte Abschrift, Papier, aufgedrücktes Wachssiegel des Notars
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: gegeben wart da man zalte nach cristi geburte 1423 off den montag nach unser frauwen dage wurczwyhe
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gau-Algesheim: Peter von Ingelheim, Dechant, und das Kapitel das Stifts St. Peter in Mainz bekunden, dass sie mit Wissen und Willen des Gerhard Scharppenstein, Vikar der Kapelle St. Laurentii bei St. Peter, Peter Becker von Jugenheim und Alheid, seiner Frau, und ihren Erben etliche Güter dieser Vikarie in Dorf und Mark Gau-Algersheim für acht Pfund Heller Gülte, Mainzer Währung, jährlich an Martini fällig, ohne Nachlass, erblich in Bestand geben (verleihen). Sie können bei versäumter Zahlung für die Vikarie aufgeholt werden. Die Güter und gesetzten Unterpfänder werden aufgezählt. Die Beständer sollen die Güter in gutem Zustand halten, alle Lasten tragen, Rechte, Schatzung, Atzung, Bede und Steuer, von der Kirche, den Herren oder des Dorfs wegen ausrichten. Der jeweilige Vikar soll jedoch den Hubenzins zahlen. Die Beständer sollen dem Vikar im Herbst Hof und Kelter leihen, Holz und Feuer geben, um die Fässer zu brühen von den drei Morgen Wald. Wer die Kelter beschädigt, soll sie wiederherstellen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Copia Erbleysbriefs, einger güter zu Algensheim gelegen und zu der Vicari Sti. Laurentii im Peterstift gehörig, de anno 1423, auf motag nach unserer lieben frauen würtzweyhe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Original); Georg Friedrich Findt, Mainzer Notar (Abschrift)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gau-Algesheim: Peter von Ingelheim, Dechant, und das Kapitel das Stifts St. Peter in Mainz bekunden, dass sie mit Wissen und Willen des Gerhard Scharppenstein, Vikar der Kapelle St. Laurentii bei St. Peter, Peter Becker von Jugenheim und Alheid, seiner Frau, und ihren Erben etliche Güter dieser Vikarie in Dorf und Mark Gau-Algersheim für acht Pfund Heller Gülte, Mainzer Währung, jährlich an Martini fällig, ohne Nachlass, erblich in Bestand geben (verleihen). Sie können bei versäumter Zahlung für die Vikarie aufgeholt werden. Die Güter und gesetzten Unterpfänder werden aufgezählt. Die Beständer sollen die Güter in gutem Zustand halten, alle Lasten tragen, Rechte, Schatzung, Atzung, Bede und Steuer, von der Kirche, den Herren oder des Dorfs wegen ausrichten. Der jeweilige Vikar soll jedoch den Hubenzins zahlen. Die Beständer sollen dem Vikar im Herbst Hof und Kelter leihen, Holz und Feuer geben, um die Fässer zu brühen von den drei Morgen Wald. Wer die Kelter beschädigt, soll sie wiederherstellen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Copia Erbleysbriefs, einger güter zu Algensheim gelegen und zu der Vicari Sti. Laurentii im Peterstift gehörig, de anno 1423, auf motag nach unserer lieben frauen würtzweyhe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Original); Georg Friedrich Findt, Mainzer Notar (Abschrift)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
Namensnennung 4.0 International