Guntersblum, 1580.02.15. Hanns Diederich und seine Ehefrau Katharein, wohnhaft zu Guntersblum, verkaufen Leonhard Henttess und Hans Rau ("Rawen"), Kirchenjuraten und Einnehmern der Spenden oder Almosen zu Guntersblum 1 Malter Korn Wormser Maß Ewiggült, fällig zur "Fasennacht", für 18 fl. Oppenheimer Währung, die Friederich Niemand von Bechtheim wegen der Entleibung Georg Weisen, Krämers, gestiftet hat, und verlegen zu Unterpfand folgende Eigengüter in Guntersblumer Gemark: 5 Viertel Wiese in der Steinlachen (Angrenzer: Veltin von Irfellen, Veltin Berissen Witwe), 1 Morgen bei den 15 Morgen (A.: Heinrich von Mauchenheim gen. von Bechtolsheim, Peter Reuss), 1 M. am "Hüerrbuchell" am gemeinen Weg (A.: "Raw Appell"), 1 Zweiteil Acker am Dalheimer Pfad (A.: Diether Knebel von Katzenelnbogen, Hans Hoffmann), 1 Viertel Weingarten im Vogelsgesang (A.: der gemeine Weg nach Worms, Hans Schiermer). S. des Gerichts zu Guntersblum (Victor Blum, Schultheiß; Wendell Hoffmann, Caspar Hunger, Victor Reuss; Hans Weyss d.A., Leonhardt Henttis, Cuntzes Victor d.A., Hans Riebell, Best Ruf, Veltin Loess, Veltin Weinet, Hans Crafft, Caspar Beyer, Velten Mager und Victor Schmith, Schöffen). "Der geben vnnd geschehen zur Fassenacht [...] funffzehen hundert vnnd im achtzigisten jahr".
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Guntersblum, 1580.02.15. Hanns Diederich und seine Ehefrau Katharein, wohnhaft zu Guntersblum, verkaufen Leonhard Henttess und Hans Rau ("Rawen"), Kirchenjuraten und Einnehmern der Spenden oder Almosen zu Guntersblum 1 Malter Korn Wormser Maß Ewiggült, fällig zur "Fasennacht", für 18 fl. Oppenheimer Währung, die Friederich Niemand von Bechtheim wegen der Entleibung Georg Weisen, Krämers, gestiftet hat, und verlegen zu Unterpfand folgende Eigengüter in Guntersblumer Gemark: 5 Viertel Wiese in der Steinlachen (Angrenzer: Veltin von Irfellen, Veltin Berissen Witwe), 1 Morgen bei den 15 Morgen (A.: Heinrich von Mauchenheim gen. von Bechtolsheim, Peter Reuss), 1 M. am "Hüerrbuchell" am gemeinen Weg (A.: "Raw Appell"), 1 Zweiteil Acker am Dalheimer Pfad (A.: Diether Knebel von Katzenelnbogen, Hans Hoffmann), 1 Viertel Weingarten im Vogelsgesang (A.: der gemeine Weg nach Worms, Hans Schiermer). S. des Gerichts zu Guntersblum (Victor Blum, Schultheiß; Wendell Hoffmann, Caspar Hunger, Victor Reuss; Hans Weyss d.A., Leonhardt Henttis, Cuntzes Victor d.A., Hans Riebell, Best Ruf, Veltin Loess, Veltin Weinet, Hans Crafft, Caspar Beyer, Velten Mager und Victor Schmith, Schöffen). "Der geben vnnd geschehen zur Fassenacht [...] funffzehen hundert vnnd im achtzigisten jahr".
U / 1580 Februar 15
AV
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
15.02.1580
Pfarrkirche Guntersblum
Ausfertigung. Perg. Siegelumschrift beschädigt. Nach Rückvermerk späterer Inhaber Conrad Becker 1617 (?). Auf Rückseite außerdem folgendes Dekret: Herr Sebastian von Duhn, Graf zu Falckenstein, Herrn zu Oberstein und zu Bruch, hat die Unablösbarkeit dieser Gült befohlen; dies wird neuerdings eingeschärft durch Herrn Johann Ludwig und Herrn Philips Georg, Grafen zu Leiningen, Gebrüder. "Signatum Gontersplomen [...] d. 14. Nouembris anno 1609".
Urkunden
Austausch nach Darmstadt 1935.
Appell, Raw
Becker, Hannss Conrad
Beriss, Veltin
Beyer, Caspar
Blum, Victor
Crafft, Hannss
Cuntze, Victor
Diederich, Catharein
Diederich, Hannss
Henttes, Leonhardt
Henttis, Leonhardt
Hoffmann, Hannss
Hoffmann, Wendell
Hunger, Caspar
Irfellen, Veltin von
Knebell, Diether
Loess, Veltin
Mager, Velten
N. N., Heinrich
Niemand, Friederich
Rawen, Hannss
Reuss, Peter
Reuss, Victor
Riebell, Hanss
Ruf, Best
Schiermer, Hannss
Schmith, Victor
Weinet, Veltin
Weis, Georg
Weyss, Hannss
Guntersblum
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ