Kurfürst Philipp von der Pfalz belehnt Herzog Kaspar von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz für diesen und seinen Bruder Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz mit einem Erblehen von 327 1/2 Gulden aus einem Hauptgeld von 6550 Rheinischen Gulden auf die Rheinzölle bei Bacharach und Kaub (Cube); im Fall der Rücklösung durch Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach soll der Herzog dieses Geld wieder in Gütern anlegen und diese vom Kurfürsten zu erblichem Lehen nehmen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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