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Testament der Eheleute Herman Loissing und Elisabeth Henrichman vom 29. September 1667, verkündet am 31. Oktober 1667.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung; Ehe war kinderlos. Der Mann ordnet Vermächtnisse an für 1. das Armenhaus Zurwesten, 2. die Armen weylandt Borchardten Heerden, 3. seine Blutsverwandten freien Standes zu Laer (Laher), Stift Osnabrück. Die Frau gibt Vermächtnisse an ihren Bruder Johan (Jesuit), ihre Schwester Koletta im Klarissenkloster und ihre Schwester Anna. Zeugen: Johan Scharlaken und Johan Everdinck. Von Rats wegen: Bernhardt Theissing.