1577 Januar 1 Fritz Sausenheymer, Bürger zu Deidesheim (Deudesheim) und seine Frau Appolonia bekennen, daß ihnen Wilhelm von Lewenstein, Amtmann zu Deidesheim, ein Viertel Feld, gelegen in den Helletzgärten, "oben zu die Jungfrauen über Hanpfuel (Hasenpfuhl) zu Speyr, unden zu Reitz Mattern" erbbestandsweise verliehen habe, wofür sie alljährlich zwei gute Gänse zu liefern haben. Sg.: Gericht Deidesheim. Or., Perg., Sieg. abg. RV: "Diss Gut, weil sie nit bezahlt, wieder zuhanden genommen und anjetzo Hans Gabel umb 2 Gäns jahrbeständnusweis verliehen. Modo Nisius zu Forst geliehen umb 2 Gans Jahrbeständnus."