NL Friedrich von Haller (Bestand)
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E 14/2
Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Stadtarchiv Nürnberg >> Bestandsgruppe E: Dokumentationsgut privater Provenienz >> E 14 - Familie von Haller/Nachlässe >> E 14/2 - Familie von Haller / Nachlass Friedrich von Haller
Friedrich Ulrich Christian Sigmund Haller von Hallerstein (geb. am 29. Februar 1872 in Bamberg, gest. am 30. November 1944 in Nürnberg) absolvierte nach dem Jurastudium (1890-1896) eine Verwaltungslaufbahn (1903 Gerichtsassessor am Amtsgericht Straßburg, 1904 Eintritt in den Auswärtigen Dienst, 1907-1919 verschiedene Stellen in der Inneren Verwaltung des Reichslandes Elsass-Lothringen, 1920-1923 Oberregierungsrat am Oberversicherungsamt Nürnberg). Bereits 1923 pensioniert, betätigte er sich als Privatgelehrter und Heimatforscher in Nürnberg (1931-1940 als Mitglied des erweiterter Vorstands im Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg); von 1920-1944 war er Verwalter des Hallerschen Pfleghauses zum Heiligen Kreuz.Der Nachlass Friedrich Hallers v. Hallerstein mit der umfangreichen "Haller-Volckamer Noricasammlung" war nach seinem Tod 1944 - wie von ihm testamentarisch festgelegt - zwischen der Familie und der Stadt Nürnberg aufgeteilt worden. Der städtische Teil wurde wiederum nach sachthematischen Gesichtspunkten verschiedenen Dienststellen zugeteilt. Der dem StadtAN zugefallene Bereich ist dabei einerseits auf verschiedene Bestände verteilt worden, der Rest war als Bestand A 25 nur oberflächlich verzeichnet (vgl. StadtAN A 25). Bei der Neuverzeichnung des Sammlungsmaterials 1996/97 wurde wiederum der Teil ausgeschieden, der als eigentlicher Nachlass Hallers zu bezeichnen ist und bisher überwiegend unverzeichnet war.Der Nachlass enthält persönliche Dokumente und Korrespondenzen bzw. "Handakten" Hallers zu seiner Tätigkeit in historischen Vereinen. Weiterhin mehr oder weniger umfangreiche Recherchen und Materialsammlungen Hallers zu verschiedenen Aspekten der Nürnberger Geschichte und zur jüdischen Geschichte. Letztere sind aus dem antisemitischen Blickwinkel Hallers entstanden, beinhalten auch Briefwechsel und beschäftigen sich speziell mit "jüdischem Blut im Deutschen Adel" (so ein von Haller gebildeter Aktentitel).Ergänzend zu diesem Bestand ist - neben dem Nachlassteil im Hallerschen Familienarchiv in Großgründlach - noch auf die umfangreichen "Forschungskarteien" Hallers zu Nürnberger Familien bzw. zur jüdischen Geschichte und zu jüdischen Familien hinzuweisen, die im StadtAN gesondert im Bestand F 5 (Nrn 504-511 bzw. Nr. 909) zu finden sind.
lfd. Meter: 0,25
Bestand
Deutsch
Familiengeschichte
Haller von Hallerstein, Friedrich, Nachlass (Einzelbestand)
jüdische Geschichte
Materialsammlungen
Nachlässe (Einzelbestände)
Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg
von _Haller, Familie, Nachlässe Einzelbestände)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ