Johann Louwermann, Gogreve zum Bakenfelde, beurkundet, daß Wolter von Holthausen ausgesagt habe, von der Äbtissin zu Überwasser vormals mit dem Hofe Holthausen im Kirchspiel Holthausen zu Schulzenamtes- Rechte belehnt zu sein, und versprochen habe, die gebührenden Pächte richtig zu bezahlen, den Hof nicht weiter zu belasten und die daraus verschriebenen Renten wieder einzulösen. 1492, Sonnabends nach undecim mill. virginum