Herzog Rudolph von Österreich verleiht dem Kloster Urspring das Patronatsrecht der Pfarrkirche zu Pfaffenhofen (Pfaffenhoven). Er bedingt sich dagegen, so lang er lebt, einen Jahrtag am Vorabend von Allerheiligen, nach seinem Ableben einen solchen jährlich an seinem Todestage, wobei jede der Schwestern ein Pfennig (unus nummus) und eine Pitanz von einem Gericht (de uno ferculo) gereicht werden soll. Ferner sollen sie, wenn ein Canonicus des von dem Herzog zu gründenden (futuri) Collegiums Allerheiligen zu Wien nach Urspring käme, denselben eine Nacht, und wenn er krank und schwach und dadurch an der Weitereise gehindert wäre, einen Tag auf ihre Kosten verpflegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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