Johann Hunsrücker (Hundßruckerer) verpflichtet sich gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, zehn Jahre lang nichts gegen den Pfalzgrafen oder den Angehörigen der Pfalz zu unternehmen. Zuvor war er zu Wildenburg (Wildenberg) gewesen und hatte mit Fußknechten Schirmverwandte des Kurfürsten beschädigt und beraubt, weshalb er in Gefangenschaft geraten und "billich" gestraft worden ist. Der Kurfürst hat ihm gnädiger Weise im Gegenzug für diese Verpflichtung aus dem Gefängnis entlassen. Johann gelobt, sich nicht für seinen Gefängnisaufenthalt zu rächen oder deshalb Klage zu erheben (effern). Zur Besiegelung bittet er den Junker Johann von Morschheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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