Johann Hunsrücker (Hundßruckerer) verpflichtet sich gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, zehn Jahre lang nichts gegen den Pfalzgrafen oder den Angehörigen der Pfalz zu unternehmen. Zuvor war er zu Wildenburg (Wildenberg) gewesen und hatte mit Fußknechten Schirmverwandte des Kurfürsten beschädigt und beraubt, weshalb er in Gefangenschaft geraten und "billich" gestraft worden ist. Der Kurfürst hat ihm gnädiger Weise im Gegenzug für diese Verpflichtung aus dem Gefängnis entlassen. Johann gelobt, sich nicht für seinen Gefängnisaufenthalt zu rächen oder deshalb Klage zu erheben (effern). Zur Besiegelung bittet er den Junker Johann von Morschheim.
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Johann Hunsrücker (Hundßruckerer) verpflichtet sich gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, zehn Jahre lang nichts gegen den Pfalzgrafen oder den Angehörigen der Pfalz zu unternehmen. Zuvor war er zu Wildenburg (Wildenberg) gewesen und hatte mit Fußknechten Schirmverwandte des Kurfürsten beschädigt und beraubt, weshalb er in Gefangenschaft geraten und "billich" gestraft worden ist. Der Kurfürst hat ihm gnädiger Weise im Gegenzug für diese Verpflichtung aus dem Gefängnis entlassen. Johann gelobt, sich nicht für seinen Gefängnisaufenthalt zu rächen oder deshalb Klage zu erheben (effern). Zur Besiegelung bittet er den Junker Johann von Morschheim.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 16
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1501 Dezember 27 (uff sant Johanns ewangelisten tag 1501 [Datierungsauflösung unsicher: könnte nach Weihnachtsstil auch der 27.12.1500 sein, wofür die Position im Kopialbuch eher sprechen würde])
fol. 7v-8r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Johann von Morschheim
Siegler: Johann von Morschheim
Wildenburg, Burg bei Kempfeld BIR
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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