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Vor demselben Notar vergleichen sich Tylman genannt Wäscher (lator) und dessen Ehefrau Lisa mit des Ersteren Schwester, Sophia, Konventualin zu Eppinghoven, dahin, dass Letzterer auf eine Erbrente von 25 Solidi aus dem Haus des Neusser Bürgers Gerhard von Quinheim verzichtet, dagegen 10 Morgen Land im Katzwinkel im Neusser Bryborn (und weitere Morgen Land bei Selikum auf Lebenszeit mit der Maßgabe empfängt, dass dieses Land nach ihrem Tod den genannten Eheleuten zufalle. Notariatsinstrument; Zeugen: Drukinus, Siefsohn Gerhards, Johann, Sohn Gerhards in der Vetzerien

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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