Kläger: Heinrich Buyer, Hauptmann des Königs von Spanien und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Wilcken van Duthem, Bürger zu Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (secundae), nunc (1594) citationis ad reassumendum; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Prozess wegen Beleidigung des Beklagten durch den Kläger während der gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien um die Auslegung eines Kaufvertrages über ein Brauerbe am Grimm
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Kläger: Heinrich Buyer, Hauptmann des Königs von Spanien und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Wilcken van Duthem, Bürger zu Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (secundae), nunc (1594) citationis ad reassumendum; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Prozess wegen Beleidigung des Beklagten durch den Kläger während der gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien um die Auslegung eines Kaufvertrages über ein Brauerbe am Grimm
211-2_B 107
B 4278
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> B
1570,1575,1580-1598
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Jakob Streit (1590), Dr. Michael Sandtberger (1597). Beklagter: Dr. Marsilius Bergner. Nebenbeklagter: Dr. Johann Gödelmann.- Instanzen: 1. Obergericht 1587-1590. 2. Reichskammergericht 1590-1598.- Darin: Vertrag von 1570 über den Verkauf eines Brauerbes am Grimm durch Hinrich Brasch, Bürger zu Hamburg, an Hans vam Horne, Kaufmann und Bergenfahrer, Bürger zu Hamburg; Schadlosverschreibung von 1570 des Ratsherrn Hinrich vam Kroghe, des Vincent Backhus und des Beklagten für Hans vam Horne wegen der Belastungen des Brauerbes am Grimm; Schuldverschreibung von 1575 des Hans vam Horne über 2600 Mark lübisch für die Kämmerei unter Bürgschaft seines Schwagers Heinrich Buyer; Vergleich von 1584 zwischen den Prozessparteien wegen der Beleidigungssachen; Supplikation des Klägers an den Rat 1584, durch 104 Bürger unterstützt, wegen Freilassung aus der Haft; Aktenstücke aus den Prozessen der Parteien vor dem Niedergericht und dem Obergericht 1580-1589 (passim).
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11066 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ