König Maximilian I. bestätigt Jakob von Fleckenstein und seinen Vettern Nikolaus und Philipp von Fleckenstein die Privilegien, dass das Reichslehen Soultz-sous-Forêts (Sulz) nicht verkauft wird und der Ort Soultz-sous-Forêts zur Stadt ausgebaut werden darf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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