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Eberhard von Eppstein verkauft der Antoniuskapelle und ihrem Priester zu Eppstein 45 Gulden von seinem Dorf und Gericht Lorsbach, jährlich zu Martini fällig. Schultheiß und Nachbarn zu Lorsbach sollen die Summe dem Priester in seinem Haus in Eppstein übergeben. Er setzt dafür zu Unterpfand Dorf und Gericht Lorsbach, seine Wiesen daslebst und alle seine Güter. Jeder Kaplan der Kapelle zu St. Antonius soll in Eppstein wohnen und die Kapelle versehen, andernfalls soll man ihm die 45 Gulden nicht geben, sondern für den Bau der Kapelle verwenden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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