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Landratsamt Mülheim/Rhein BR 0037 (Bestand)
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Verwaltung, Hoheitssachen, Statistik, Rechtswesen, Finanzen 1816-1940; Kommunalwesen 1819-1935; Polizei, politische Angelegenheiten vor allem der NS-Zeit 1841-1939; Medizinalwesen, Wohlfahrt, Jugendpflege 1821-1941; Handel und Gewerbe 1824-1935; Verkehr, Bauwesen 1833-1941; Wasserbau 1810-1933; Landwirtschaft und Forsten 1819-1937; Kirchen- und Schulwesen, Kulturpflege 1812-1943; Juden 1817-1931; Schenkungen, Stiftungen 1904-1921; Militärwesen, Besatzungszeit 1889-1933; sonstige Angelegenheiten 1913-1933
Form und Inhalt: Der Landkreis Mülheim am Rhein wurde 1816 gebildet aus den 9 Bürgermeistereien Bensberg, (Bergisch-)Gladbach, Heumar, Merheim, Mülheim a. Rhein, Odenthal, Overath, Rösrath und Wahn.
Eine Kreisdirektion Mülheim bestand schon im Generalgouvernement Berg 1814-1816; sie umfasste aber die Kantone Mülheim, Bensberg (mit Bergisch Gladbach und Rösrath), Lindlar (mit Engelkirchen und Overath), Siegburg, Honnef und Königswinter. Die Stadt Mülheim/Rhein schied am 1.5.1901 aus dem Kreisverbande aus und wurde ein selbständiger Stadtkreis (Min.Bl. f. inn. Verwltg 1901, S. 131) Am 1.4.1914 wurde dieser Stadtkreis samt der Bürgermeisterei Merheim mit dem Stadtkreis Köln vereinigt (Preuss. Gesetz-Slg. 1914, Nr. 15).
Die Ämter der ehemaligen Bürgermeistereien Heumar und Wahn wurden am 1.7.1929 zur amtsfreien Gemeinde Porz vereinigt.
Am 1.10.1932 wurde im Zuge der großen preußischen verwaltungsmäßigen "Flurbereinigung" der Kreis mit dem Landkreis Wipperfürth zum "Bergischen (später Rheinisch-Bergischen) Kreis" mit Sitz in Köln-Mülheim vereinigt (Preuß. Gesetz-Slg. 1932, Nr. 43). Da Mülheim als Kreissitz weiterbestand, auch die Registratur des neuen Kreises sich an die Registratur des Kreises Mülheim anschloss, desgleichen derselbe Landrat (Eberhard) die Geschäfte weiterführte, ist es berechtigt, auch im Archiv den neuen Bestand an den Bestand Mülheim anzuschließen. Nach dem preußischen Gemeindeverfassungsgesetz vom 27.12.1927 führt die Bürgermeisterei die Bezeichnung Amt, seitdem und nach der preußischen Amtsordnung vom 8.10.1934 gibt es amtsfreien Gemeinden. Durch den Landkreis Wipperfürth waren dessen Ämter Kürten (hiermit vereinigt seit dem 1.7.1929 das Amt Olpe) und Engelskirchen (Gemeinde Engelkirchen und Hochkeppel) wie die amtsfreien Gemeinden Klüppelberg und Lindlar wie die Stadt Wipperfürth hinzugekommen. Die Stadt Wipperfürth und die Gemeinde Klüppelberg werden seit 1941 gemeinsam in Personalunion verwaltet (Trennung am 1.4.1952). Die Gemeinde Bensberg führt seit 1947 die Bezeichnung Stadt. Das Landratsamt wurde im Oktober 1933 nach Bergisch-Gladbach verlegt,
Heutiger Stand (1947) des Rheinisch-Bergischen Kreises: Amtsitz Bergisch Gladbach, Umfang: 620, 16 qkm, Einwohner 148 031. Städte Bensberg. Bergisch-Gladbach, Wipperfürth. Ämter: Engelskirchen (Gemeinde Engelskirchen, Hochkeppel), Kürten (Bechen, Kürten Olpe, Wipperfeld). Amtsfreien Gemeinden: Klüppelberg, Lindlar, Odenthal, Overath, Porz, Rösrath.
Landräte:
Ludwig von Spies-Büllesheim (1816-01.022.1820).
Franz von Münch (01.02.1820-04.01.1821).
Heinrich Schnabel (04.01.1821-30.09.1852).
Oskar Danzier (01.10.1852-14.04.1862).
Hugo Carl Forst (14.04.1862-22.06.1863).
Maximilian von Nesselrode-Ehreshoven (22.06.1863-Nov. 1867).
Eduard von Niesewand (27.04.1868-01.12.1906).
Hermann von Schlechtendal (Dez. 1906-01.02.1919).
Matthias Eberhard (Nov. 1918-30.09.1932).
Julius Mennicken 1934-01.04.1945).
Herbert Klein (1946-1948)
Josef Roesch (1948-1958)
Die Aktenübernahmen erfolgten in den Jahren 1904, 1940 ( durch Staatsarchivrat Dr. Oediger) und 1948 (durch Staatsarchivrat Dr. Emil Dösseler), in den beiden letzten Fällen im Zusammenhang mit der Aktenübernahmen des ehemaligen Kreise Wipperfürth. Dessen Akten, gesondert aufgestellt und 1932 abschließend, finden sich für die letzten Jahre vor der Kreiszusammenlegung (1932) auch als Vorakten unter den Akten dieses Bestandes als Akten des Rheinisch-Bergischen Kreises. Dieser Bestand enthält also Akten:
1) des ehemaligen Kreises Mülheim/Rhein (1816-1932). 2) des Rheinisch-Bergischen Kreises (ab 1.10.1932)
Düsseldorf, den 15. 2. 1949 Emil Dösseler
Ein großer Teil der Archivbestände Landratsämter ist 1945 auf dem Kahn "Main 68" gewesen und zum Teil verloren gegangen, zum Teil stark beschädigt worden.
Bei den Akten mit den Nrn. BR 0037 Nr.614 bis Nr. 615 handelt es sich um restaurierte Kahnakten Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren:
BR 0037 und lfd. Nr. .
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.