Hans Schnell, Ammann von Tettnang, wird von seiner Herrschaft, Graf Haug von Montfort und Rotenfels, Herrn zu Tettnang und Argen, mit der Durchführung der Erbteilung unter Burkhard und Elisabeth, Kindern des +Burkhard von Schellenberg zu Tettnang, beauftragt. Anlaß für die Teilung ist die Heirat Elisabeths mit Konradin Kaufmann, Stadt- und Landschreiber der Herrschaft Tettnang. Zur Durchführung der Teilung ernennt Schnell Jakob Beck, Bürgermeister zu Tettnang, und Bartholomäus Bruder, Bürger daselbst, zu Vormündern Burkhards. Daraufhin wird die Teilung festgelegt. Burkhard erhält das mit 800 fl bewertete Lehen zu Tettnang, Elisabeth die mit 1400 fl bewerteten Höfe in Stockenweiler, die der Vater vom Spital Lindau gekauft hat. Sie sind zugunsten des Spitals belastet mit 400 fl Kapital und 125 fl an aufgelaufenen Zinsen, ferner für den Bauern Schuchmacher mit 20 fl Kapital und Konradin Kaufmann mit 103 fl 3 Batzen für Darlehen. Zum Ausgleich wurden an Elisabeth 45 fl 3 Batzen ausbezahlt. Der Zehnt zum Dürren gehört den Erben gemeinsam, und die Einkünfte werden hälftig geteilt. In der Folge werden das im einzelnen beschriebene Silbergeschirr, Kleinodien und Hausrat geteilt. Zur Bezahlung von Schulden werden 300 fl von der Ülin zu Ravensburg auf Zins aufgenommen, die von beiden Kindern hälftig verzinst werden. Ebenso soll es mit den Zinsen aus 140 fl Kapital gehalten werden, mit denen der Zehnt zum Dürren belastet ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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