Friedrich Karl Herzogadministrator von Württemberg und Philipp Konrad [II.] von Liebenstein vereinbaren einen Tausch. 1.) Philipp Konrad übergibt seine Hälfte der liebensteinischen Güter in Liebenstein, Neckarwestheim (Kaltenwestheimb), Ottmarsheim, Holzweiler Hof, Ilsfeld und Auenstein, ferner das closter Itzingen, wa deren von Libenstein begräbnuß ist, mit allen zugehörigen Herrschaftsrechten und Gefällen. 2.) Er übergibt alle zugehörigen Urbare, Rechnungen und anderen Dokumente. 3.) Da die mitverkauften wolkensteinischen, gronsfeldischen und badischen Lehen nicht alienirt werden dürfen, muß Philipp Konrad die Einkünfte daraus auf näher ausgeführte Weise an Württemberg abführen; sollten diese Lehen wegen Aussterben des Geschlechts von Liebenstein heimfallen, so hätte Württemberg Anspruch auf 15 000 fl Entschädigung, dafür pfandweise Liebensteiner Güter, insbesondere die Hälfte am Rittergut und Flecken Köngen. 4.) Die Augsburgische Konfession soll in Liebenstein, Ottmarsheim und Kaltenwesten erhalten, die Untertanen sollen auch in allen anderen hergebrachten Rechten geschützt bleiben. 5.) Der Ritterschaft verbleibt das Besteuerungsrecht. 6.) Philipp Konrad hat versprochen, bis spätestens 8 Tage nach dem 24. Juni (auff nächst bevorstehenden Johannis baptistae) sein bislang bewohntes unter schloß zu Liebenstein zu räumen und nach Köngen zu ziehen, die Keller noch vor der neuen Lese zu leeren; dafür räumt Herzogadministrator Friedrich Karl dem Philipp Konrad die Weinernte 1678 und alles an Mobilien einschließlich Fässern ein, so nicht nägel und band vöst ist, desgleichen die eingelagerten Wein-, Getreide- und anderen Vorräte sowie Kapital und aktive Kurrentschulden, was jedoch auch in Köngen oder Nürtingen ersetzt oder mit Bargeld entschädigt werden darf. 7.) Die Übertragung des Blutbanns in Kaltenwesten, eines Reichslehens der Brüder Philipp Konrad [II.] und Philipp Albrecht von Liebenstein, wird angestrebt. Es folgen Ausführung über die Kostenverteilung verschiedener laufender Rechtsstreitigkeiten, betreffend die Herren von Wolkenstein, Stift Würzburg, die Johanniterkommende Rohrdorf, die Pfarrer in Kaltenwesten und Ottmarsheim. 8.) Philipp Konrad verpflichtet sich, alle abzugebenden Güter und Rechte von Passivschulden zu befreien. 9.) Im Fall von Einsprüchen o. dgl. gegen die Rechtmäßigkeit, die genannten Güter abzugeben, trägt Philipp Albrecht alle Kosten. Diese Übergabe ist irreversibel, Rückforderung wird ausgeschlossen. 10.) Herzogadministrator Friedrich Karl übergibt dem Philipp Konrad die Hälfte des freieigenen Fleckens Köngen samt allen aufgelisteten Herrschaftsrechten und Gefällen in- und außerhalb der Markung, insbesondere in Kirchheim und Jesingen; dazu 212 mo zur Oberensinger Hut gehörige Waldungen im Kirchheimer Forst, dabei 25 mo der Lüzenehrn genandt ¿ die künftig gegen ein Äquivalent eingetauscht werden sollen, weil darin eine Mühlsteingrube liegt ¿, 42 mo im Ridenwald, 70 mo im obern Ridern, 60 mo in der Buchhalden und 15 mo im Spechtshaw. Alles, wie es Haus Württemberg 1666 von Friedrich Albrecht Thumb von Neuburg gekauft hat. Württemberg übergibt alle einschlägigen Urbare, Rechnungsbücher u. dgl. 11.) Philipp Konrad erhält das Recht, zusammen mit dem Thumb von Neuburg das kleine Waidwerk zu üben im Hohen Reihn, Steinackher, Burckhaw, Rothaw, Wangerhölzlen, Rothreiß und Blochinger Reihn, mit dem Recht, Rehe zu schießen und auf Köngener Markung auf freiem Felde mit Hunden zu hetzen. Das kleine Waidwerk für sich alleine erhält Philipp Konrad in einem Bezirk mit der Umgrenzung: Weiler Zizishausen (Izißhausen), Steinengraben, Hohenwiese, die Nürtinger Straße richtung Kirchheim, Reudern (Riedern), richtung Oberboihingen (Oberbeyhingen) am Bach entlang bis zur wernauischen Hatz am Neckar und zurück nach Zizishausen. Zur hohen Jagd wird ihm der Blochinger Rhein angewiesen mit 8500 Schritt im Umkreis, worin er auch das kleine Waidwerk mit Thumb von Neuburg teilt und dessen Holz überwiegend zum Schloß Köngen gehört; der hier ebenfalls berechtigte von Wernau (Wördnaw) wird, auch für die Jagd bei seinem Dorf Steinbach, woanders entschädigt; weiter ein Gemeindewäldlein Rohtreyß am Deizisauer Wengert mit 1500 Schritt Umfang einschließlich ringsum 100 Schritt ins Feld hinein; der hohe Jagdbezirk umfaßt also das Gebiet von der Köngener Brücke den Neckar hinab bis zur Plochinger Brücke, zum Ende des Plochinger Rains, hinauf zur Denkendorfer Straße, zum Thumbischen Wengert am Weg und zur Köngener Brücke zurück. 12.) In den genannten Waldungen behält sich Württemberg die Landeshoheit, Bestrafung der Wilderer und andere hohe jura vor. Die Niedergerichtsbarkeit soll Philipp Albrecht der württembergischen Forstordnung gemäß ausüben. 13.) Die Augsburgische Konfession in Köngen wird garantiert. 14.) Gegen Anfechtungen dieser Vermögensübertragung leistet Württemberg Garantie. 15.) Württemberg überläßt dem Philipp Albrecht alle laut Inventar im Schloß Köngen vorhandenen Mobilien und Fässer, das ansonsten auf kommenden 24. Juni geräumt wird. 16.) Außer dem halben Gut Köngen erhält Philipp Albrecht 15 000 fl Landeswährung und weitere 3000 fl für die Differenz zwischen 500 mo abgegebenem und 300 mo empfangenem Wald, 90 kr auf 1 Rt gerechnet. Zahlungsmodalitäten: An Ernst Friedrich von Gaisberg für dessen Ehefrau 1500 fl Kapital und 500 fl Zinsen; an Ferdinand Freiherrn von Degenfeld 1000 fl Kapital; der liebensteinischen wittib zu Ottmarsheimb und dero tochter 3000 fl Kapital; der Mutter des Philipp Albrecht in Göppingen 1392 fl 30 kr Wittum; an Maria Margarethe von Liebenstein 1000 fl Kapital; der württembergischen Kammerschreiberei 2000 fl; in bar 3000 fl bei Abschluß des Geschäfts, und auf 11. November 1678 2250 fl, vorausgesetzt, Philipp Albrecht hat sich vorher mit Ferdinand von Degenfeld über 150 fl Zins, mit Maria Margarethe von Liebenstein über weitere strittige 323 fl und mit dem Obristen von Hallweil über 300 fl Kaufpreis für ein Pferd verglichen; auf 11. November 1679 die noch fehlenden 2357 fl 30 kr. 17.) Herzogadministrator Friedrich Karl erlaubt dem Philipp Konrad den Leihkauf einer halben Schuldverschreibung auf sich über 460 Dukaten à 33 Batzen [= 1012 bzw. 506 fl] oder 569 fl, die [Württemberg] am 25. Februar [6. März] 1672 von Anna Margarethe Jäger von Gärtringen und Höpfigheim, geborenen von Nippenburg, gekauft hat; dies unter der Maßgabe, dass die aus der Zeit vor 1672 ausständigen Zinsen mit Aktivschulden aus Kaltenwesten und Ottmarsheim beglichen werden sollen. Ferner werden Philipp Konrad 250 fl nachgelassen, die er wegen der dem Kammergerichtsassessor zu Speyer von Gölnitz zugesprochenen Güter in Stetten noch zu bezahlen hatte. Anstatt des nachgesuchten Retrakts (außlosung im würthshause) erhält Philipp Konrad 150 fl; für geforderte jährliche Frucht und Wein werden ihm zum Aufzug nach Köngen 20 e heuriger Wein und je 50 sch Dinkel und Hafer geliefert. 18.) Die württembergische Kammerschreiberei zieht die Ernte 1678 in Liebenstein, Kaltenwesten und Ottmarsheim ein, Philipp Konrad desgleichen in Köngen; die Ausstände der Untertanen an Geld und Frucht sollen vor Abzug des Philipp Konrad ausgeglichen und gegenseitig aufgerechnet werden. Ankündigung der Unterschriften und Siegel des Herzogadministrators Friedrich Karl von Württemberg, des Philipp Konrad [II.] von Liebenstein und seiner Beistände [! Plural].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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