Hans Philipp und Heinrich Böcklin von Böcklinsauw als Vormünder der Söhne des +Hans Kaspar von Baden einerseits und Wolf Dietrich von Brandscheyd andererseits lassen ihr gemeinsames Gültgut zu Obenheim, von dem bisher Peters Lorenz der Schultheiß, Mathis Rapp, Losen Hans und Dibolt Ringk je 15 V Haber jährlich entrichtet hatten, teilen und vergleichen sich, nachdem beschlossen worden war, die Leheninhaber auf ihrem Teil zu belassen und nachdem diese Teile ausgelost worden sind, dass dem Wolf Dietrich von Brandscheyd der Anteil des Schultheißen, denen von Baden die restlichen drei Viertel gehören sollen, lediglich Mathis Rappen Ackerhof soll gemeinsam bleiben. U.: Georg Cuntzmann, Schaffner der Herren von Baden Or. Pap. besch. S.?

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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