Kurfürst Johann Georg, Markgraf von Brandenburg, bestätigt den zwischen Rochus Grafen zu Lynar, kurfürstlich brandenburgischen Geheimen Rat und Hauptmann zu Spandau, für seine Tochter Anna mit Johann von Sprinzenstein auf Sprinzenstein und Neuhaus am 15. Juli 1594 geschlossenen Ehevertrag über die Aussteuer und Versorgung der Braut, die Beteiligung am väterlichen bzw. mütterlichen Erbe und den Rückfallsmodus. "actum Colln an der Sprew den zwantzigsten monatstagk Julii, Christi [...] geburtt im funffczehennhunderstenn unnd vierunndneunczigsten iahre"