Euerard van der Marcke, Amtmann des Herzogs zu Cleve und Grafen von der Marcke, und Hinrich Dunewold, desselben Rentmeister zu Hürden bestätigen, daß sie "verstanden haben" (geben Kundschaft darüber dass) dass Cracht Stecke sel. die Hälfte der Grafschaft von Dortmunde als ein Munber (Mundwalt) Johan Stecken, seines Sohnes, vom Kaiser zu Lehen hatte. Auch sei in einem Vertrag diesem Cracht Stecken von den Bürgermeistern und den Rat der Stadt Dortmunde vor Zeiten der freie Stuhl zu Brekell von wegen seines Sohnes als Gerichtsbezirk zugestanden worden. Ferner geben sie Kundschaft, daß Niclas Spiess von Brenssbach vor Zeiten an dem Gerichte zu Brakell gefangen genommen wurde; daß der Bürgerdiener und Knecht von Dortmund dagegen keinen Befehl dazu hatte, sondern daß Spiess allein von den Dienern des Cracht gefangen genommen wurde. Auch bezeugen sie, daß Bürgermeister von Dortmunde, alte und neue, des gudestages (Mittwoch) op sent Scholastiken daghe am freien Stuhle zu Brakell waren, nicht wegen des Rates oder der Stadt Dortmunde, sondern nur infolge schriftlicher Bitte des Cracht. Dessen Brief wurde vorgelesen. Seinen Inhalt verstanden sie dahin, daß die Bürgermeister und andere Bürger oder Söldner von Dortmunde, die am Gericht waren, im Sinne gehabt hätten, Jost von Rotenbach mit Gewalt aus Gericht zu zwingen und einen von seinen Leuten zu töten. Seinerzeit hätten aber die Bürgermeister und Ratsfreunde dem Jost zugesichert, daß sie ihn in seiner Sache unterstützen wollten.