Kurmainz: Kurmainzische Kellereien und Ämter in Hessen (Bestand)
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105 b
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Sonstige Territorien >> Kurmainz
1540-1817
Enthält: 1. Oberamt und Kellerei Amöneburg: I. Verwaltung; II. Fiskus; III. Recht
2. Amt und Kellerei Fritzlar: I. Verwaltung; II. Fiskus; III. Recht
3. Amt und Kellerei Neustadt: I. Verwaltung; II. Fiskus; III. Recht
4. Amt und Kellerei Orb : I. Verwaltung; II. Fiskus; III. Recht
5. Amt und Kellerei Naumburg
Bestandsgeschichte: Bei der Erschließung der Bestände 105 a und 105 c wurden einzelne Akten gemäß dem Provenienzprinzip ausgeschieden und in dem Bestand 105 b zusammengeführt.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Kurmainzischen Kellereien und Ämter in Hessen waren Mittelbehörden, die zwischen der landesherrlichen Zentralregierung in Mainz und den Städten und Gemeinen im Lande standen. Neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben oblag ihnen insbesondere die Erhebung von Abgaben, während die Rechtssprechung von Centgerichten ausgeübt wurde. Insbesondere nach der Reformation gab es wiederholt Austauschpläne für die vier Ämter in Hessen (1581 gegen Eppstein und 1685 bzw. 1780 gegen hanauische Ämter), die jedoch an der Konfessionsfrage scheiterten. Amöneburg, Fritzlar, Naumburg und Neustadt gelangten 1802 nach den Bestimmungen des Friedens von Luneville an Hessen-Kassel, Orb nach denen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 an das Fürstentum Aschaffenburg.
1. Amöneburg: Das Amt Amöneburg bildete sich in seinen Grundzügen bis zur Mitte des 13. Jhs. aus. Seit der 1. Hälfte des 14. Jhs. besaß es den Charakter eines mainzischen Oberamts.
2. Fritzlar: Das Amt Fritzlar entstand im 13. Jahrhundert auf der Grundlage von Besitzungen und Rechten des Erzstifts Mainz und des Fritzlarer Petersstifts. 1335 wurde das Amt vom mainzischen Oberamtmann auf der Amöneburg verwaltet. Zwischen 1462 und 1495 war es an die Grafen von Waldeck verpfändet.
3. Naumburg: 1266 übertrugen die Herren von Naumburg Kurmainz die Stadt Naumburg, die fortan als Amt verwaltet wurde; der älteste Amtmann ist für 1277 belegt, der älteste Keller für 1310. Zwischen 1345 und 1588 war die Stadt an Waldeck, zeitweise aber auch an ritterliche Familien verpfändet.
4. Neustadt: 1294 verkauften die Grafen von Ziegenhain dem Erzstift Mainz Stadt und Burg Neustadt. Noch in demselben Jahr errichtete Mainz dort ein Amt, das dem Oberamt Amöneburg unterstellt war. Zwischen 1477 und 1549/50 hatte die Familie von Dörnberg die Stadt als Pfandlehen inne, zwischen 1632 und 1648 war sie von Hessen besetzt.
5. Orb: Bereits 1064 erhielt Mainz das dem Spessart benachbarte Orb mit den zugehörigen Salzquellen und dem Orber Reisig von König Heinrich IV. In späteren Jahrhunderten wurde die Stadt allerdings wiederholt verpfändet: 1428 und 1547-1565 an die Grafen von Hanau, die sie zwischen 1631 und 1649 dann noch einmal als schwedische Schenkung besaßen, und 1666-1721 zunächst an Frankfurter Kaufleute, dann an die Freiherrn von Schönborn. 1540 wurde die Amts-Vogtei Orb dem neu gegründeten Oberamt Hausen einverleibt. Erst im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts löste Orb Hausen als Sitz des Oberamts ab.
Findmittel: HADIS-Datenbank
Findmittel: gedrucktes Findbuch (in Bearbeitung)
Referent: Dr. Vahl
2. Amt und Kellerei Fritzlar: I. Verwaltung; II. Fiskus; III. Recht
3. Amt und Kellerei Neustadt: I. Verwaltung; II. Fiskus; III. Recht
4. Amt und Kellerei Orb : I. Verwaltung; II. Fiskus; III. Recht
5. Amt und Kellerei Naumburg
Bestandsgeschichte: Bei der Erschließung der Bestände 105 a und 105 c wurden einzelne Akten gemäß dem Provenienzprinzip ausgeschieden und in dem Bestand 105 b zusammengeführt.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Kurmainzischen Kellereien und Ämter in Hessen waren Mittelbehörden, die zwischen der landesherrlichen Zentralregierung in Mainz und den Städten und Gemeinen im Lande standen. Neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben oblag ihnen insbesondere die Erhebung von Abgaben, während die Rechtssprechung von Centgerichten ausgeübt wurde. Insbesondere nach der Reformation gab es wiederholt Austauschpläne für die vier Ämter in Hessen (1581 gegen Eppstein und 1685 bzw. 1780 gegen hanauische Ämter), die jedoch an der Konfessionsfrage scheiterten. Amöneburg, Fritzlar, Naumburg und Neustadt gelangten 1802 nach den Bestimmungen des Friedens von Luneville an Hessen-Kassel, Orb nach denen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 an das Fürstentum Aschaffenburg.
1. Amöneburg: Das Amt Amöneburg bildete sich in seinen Grundzügen bis zur Mitte des 13. Jhs. aus. Seit der 1. Hälfte des 14. Jhs. besaß es den Charakter eines mainzischen Oberamts.
2. Fritzlar: Das Amt Fritzlar entstand im 13. Jahrhundert auf der Grundlage von Besitzungen und Rechten des Erzstifts Mainz und des Fritzlarer Petersstifts. 1335 wurde das Amt vom mainzischen Oberamtmann auf der Amöneburg verwaltet. Zwischen 1462 und 1495 war es an die Grafen von Waldeck verpfändet.
3. Naumburg: 1266 übertrugen die Herren von Naumburg Kurmainz die Stadt Naumburg, die fortan als Amt verwaltet wurde; der älteste Amtmann ist für 1277 belegt, der älteste Keller für 1310. Zwischen 1345 und 1588 war die Stadt an Waldeck, zeitweise aber auch an ritterliche Familien verpfändet.
4. Neustadt: 1294 verkauften die Grafen von Ziegenhain dem Erzstift Mainz Stadt und Burg Neustadt. Noch in demselben Jahr errichtete Mainz dort ein Amt, das dem Oberamt Amöneburg unterstellt war. Zwischen 1477 und 1549/50 hatte die Familie von Dörnberg die Stadt als Pfandlehen inne, zwischen 1632 und 1648 war sie von Hessen besetzt.
5. Orb: Bereits 1064 erhielt Mainz das dem Spessart benachbarte Orb mit den zugehörigen Salzquellen und dem Orber Reisig von König Heinrich IV. In späteren Jahrhunderten wurde die Stadt allerdings wiederholt verpfändet: 1428 und 1547-1565 an die Grafen von Hanau, die sie zwischen 1631 und 1649 dann noch einmal als schwedische Schenkung besaßen, und 1666-1721 zunächst an Frankfurter Kaufleute, dann an die Freiherrn von Schönborn. 1540 wurde die Amts-Vogtei Orb dem neu gegründeten Oberamt Hausen einverleibt. Erst im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts löste Orb Hausen als Sitz des Oberamts ab.
Findmittel: HADIS-Datenbank
Findmittel: gedrucktes Findbuch (in Bearbeitung)
Referent: Dr. Vahl
2,3 MM
Bestand
Korrespondierende Archivalien: 23 c Amt Fritzlar
Korrespondierende Archivalien: 105 b Kurmainzische Stifter in Hessen
Korrespondierende Archivalien: 105 c Kurmainzische Zentralbehörden (Landesregierung)
Literatur: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.), Historisches Ortslexikon des Landes Hessen, Bd. 1- , Marburg/Lahn 1973- .
Literatur: Demandt, K.E., Geschichte des Landes Hessen, 2. Aufl., Kassel und Basel 1972.
Literatur: Schneider, A., Stadt und Amt Amöneburg. Beiträge zur Geschichte der kurmainzischen Besitzungen im Raume Oberhessen, Amöneburg 1971.
Literatur: Böhne, W., Naumburg 1170-1970, in: Stadt Naumburg (Hrsg.), Naumburg. Vergangenheit. Wegweiser in die Zukunft. Heimatbuch zur 800-Jahr-Feier vom 11. bis 14. Sept. 1870, o.O. [1970], S. 11-68.
Literatur: Wolf, F.N., Das Landgericht Orb, seine Saline und Umgebungen, Aschaffenburg 1824 [ND Bad Orb 1977]
Korrespondierende Archivalien: 105 b Kurmainzische Stifter in Hessen
Korrespondierende Archivalien: 105 c Kurmainzische Zentralbehörden (Landesregierung)
Literatur: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.), Historisches Ortslexikon des Landes Hessen, Bd. 1- , Marburg/Lahn 1973- .
Literatur: Demandt, K.E., Geschichte des Landes Hessen, 2. Aufl., Kassel und Basel 1972.
Literatur: Schneider, A., Stadt und Amt Amöneburg. Beiträge zur Geschichte der kurmainzischen Besitzungen im Raume Oberhessen, Amöneburg 1971.
Literatur: Böhne, W., Naumburg 1170-1970, in: Stadt Naumburg (Hrsg.), Naumburg. Vergangenheit. Wegweiser in die Zukunft. Heimatbuch zur 800-Jahr-Feier vom 11. bis 14. Sept. 1870, o.O. [1970], S. 11-68.
Literatur: Wolf, F.N., Das Landgericht Orb, seine Saline und Umgebungen, Aschaffenburg 1824 [ND Bad Orb 1977]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 08:12 MESZ