Kg. Wenzel erhebt auf Bitten der Grafen Eberhard und Dieter v. Katzenelnbogen, die ihm und dem Reich treue Dienste geleistet haben, ihr Dorf Gerau (-aw) zur Stadt und erlaubt ihnen, daß am Tag der Kreuzfindung [Mai 3] ein Jahrmarkt und an Mittwochen ein Wochenmarkt gehalten werden darf. Er gebietet allen Angehörigen des Reichs bei seiner und des Reiches schwerer Ungnade, die Bürger und Einwohner der Stadt Gerau in ihren Stadtrechten, Jahr- und Wochenmärkten nicht zu behindern, sondern sie zu schützen und schirmen.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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