Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Der Pfarrer von Sailauf (Sylauff) Friedrich [Zimmermann] hat sich wegen drückender Schulden zur Veräußerung von Gütern entschlossen. Er hat daher vor ihnen dem Kapitularkanoniker (canonicus prebendatus et capitularis) des Stifts Aschaffenburg Johann von Trier (de Treveri) seinen Hof in der Vorstadt von Aschaffenburg bei der Kirche St. Agatha mit Kelter, Nebengebäuden, Gärten und allen anderen Zugehörungen um 66 Pfund Heller verkauft. Der Käufer hat dem Verkäufer das Recht eingeräumt, den Hof innerhalb der kommenden zwei Jahre um die ihm dafür bezahlte Summe zurückzuerwerben. Auch soll der Verkäufer den Hof während der zwei Jahre bewohnen, dafür aber die auf ihm lastenden Zinsen und Abgaben tragen. Sollte er nach Ablauf der zwei Jahre den Hof nicht zurückerworben haben, dann fällt er endgültig an den Käufer oder an den- beziehungsweise diejenigen, dem oder denen er ihn übertragen oder vermachen wird.
Vollständigen Titel anzeigen
Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Der Pfarrer von Sailauf (Sylauff) Friedrich [Zimmermann] hat sich wegen drückender Schulden zur Veräußerung von Gütern entschlossen. Er hat daher vor ihnen dem Kapitularkanoniker (canonicus prebendatus et capitularis) des Stifts Aschaffenburg Johann von Trier (de Treveri) seinen Hof in der Vorstadt von Aschaffenburg bei der Kirche St. Agatha mit Kelter, Nebengebäuden, Gärten und allen anderen Zugehörungen um 66 Pfund Heller verkauft. Der Käufer hat dem Verkäufer das Recht eingeräumt, den Hof innerhalb der kommenden zwei Jahre um die ihm dafür bezahlte Summe zurückzuerwerben. Auch soll der Verkäufer den Hof während der zwei Jahre bewohnen, dafür aber die auf ihm lastenden Zinsen und Abgaben tragen. Sollte er nach Ablauf der zwei Jahre den Hof nicht zurückerworben haben, dann fällt er endgültig an den Käufer oder an den- beziehungsweise diejenigen, dem oder denen er ihn übertragen oder vermachen wird.
SSAA, StiftsA U 2615
StiftsA U Stiftsarchiv Urkunden
Stiftsarchiv Urkunden
1355 Mai 16
Archivale
Edition / Literatur: Schöffler: Urkundenbuch (Nr. 272)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
27.03.2025, 11:33 MEZ