Erzbischof Leonhard von Salzburg verleiht seinem Hofmarschall Wigileis Turner, der bisher die erzstiftische Pflege Liechtenberg (1) inne hatte, die Pflege Muldorf (2) mit dem Land- und dem Vogtgericht auf Lebenszeit. Er soll die Pflege und die beiden Gerichte persönlich inne haben und verwalten. Für sich, die Torwärter und Wächter erhält er zur Burghut jährlich 120 Pfund weißer Pfennige, dazu aus dem Kasten Mühldorf jährliche Getreidelieferungen an Roggen und Hafer. Mit diesen Einkünften soll er sich zufrieden geben, keinerlei Rechte des Stiftes an sich ziehen und keine Überzinse erwerben oder anderen Personen gestatten, dies zu tun. Veste und Pflege soll er bei den althergebrachten Rechten belassen, die Untertanen nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen belegen. Appellationsinstanz ist der erzbischöfliche Rat in Salzburg. Fälle, die die Hauptmannschaft betreffen, sollen dieser übergeben werden. Die Veste bleibt ein offenes Schloss des Erzstiftes und der Erzbischof hat das Recht, dort jederzeit auf eigene Kosten Truppen einzulagern. Größere Baumaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Erzbischofs durchzuführen, kleinere Instandhaltungsarbeiten hat der Pfleger auf eigene Kosten vorzunehmen. Eigenmächtig einen Krieg zu beginnen, ist untersagt. Schäden, die er in Diensten des Stiftes auf Feldzügen erleidet oder Forderungen, die aus der Verwaltung von Gericht und Pflege entstehen, kann er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Weitergehende Schadensersatzforderungen bestehen nicht. Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarungen sollen ihm Pflege und Gericht entzogen werden. Empfänger: Turner, Wigoläus, Hofmarschall, Salzburg. Siegler: S: Salzburg, Erzbischof Leonhard

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...