Abt. 56 Holsteinische Regierung zu Kopenhagen bzw. Plön 1862-1864 (Bestand)
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Abt. 56
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Schleswig-Holstein insgesamt bis 1867
(1448-) 1754-1886
Enthält: Bundestag; Beziehungen zum Ausland; Staatsbehörden; Geistliche Angelegenheiten; Schulsachen; Polizeisachen; Gewerbe und Handwerker; Kammer- und Finanzsachen; Handel und Schifffahrt; Domänen; Adlige Güter; Justiz; Häfen, Flüsse und Deiche; Forst- und Jagdsachen; Wege und Eisenbahnen; Telegrafensachen; Militär und Marine; Journale; Akten aus dem Präsidialbüro.
Geschichte des Bestandsbildners: Für Holstein errichtete der König von Dänemark durch Patent vom 12. November 1862 eine besondere Königliche Holsteinische Regierung unter dem Präsidium des Grafen Adam Friedrich Adamson Moltke. Die Regierung übernahm die bisher vom Ministerium für Holstein und Lauenburg direkt ausgeübte Landesverwaltung und trat zunächst in Kopenhagen zusammen, bevor sie zum 1. Mai 1863 nach Plön verlegt wurde. Die deutschen Bundeskommissare hoben diese Regierung am 6. Januar 1864 auf und errichteten an ihrer Stelle für die gesamte Zentralverwaltung des Herzogtums Holstein eine Herzogliche Landesregierung in Kiel.
Bestandsgeschichte: Da die Holsteinische Regierung zu Kopenhagen bzw. Plön zu erheblichen Teilen die Geschäfte des vorherigen Ministeriums für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg zu Kopenhagen weiterführte, verzahnt sich auch die Aktenüberlieferung, die zu großen Teilen im Bestand des Ministeriums verblieben ist.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein Nr. 97: Online open access: https://dx.doi.org/10.15460/HUP.LASH.97.102
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 56 Nr. 1
Geschichte des Bestandsbildners: Für Holstein errichtete der König von Dänemark durch Patent vom 12. November 1862 eine besondere Königliche Holsteinische Regierung unter dem Präsidium des Grafen Adam Friedrich Adamson Moltke. Die Regierung übernahm die bisher vom Ministerium für Holstein und Lauenburg direkt ausgeübte Landesverwaltung und trat zunächst in Kopenhagen zusammen, bevor sie zum 1. Mai 1863 nach Plön verlegt wurde. Die deutschen Bundeskommissare hoben diese Regierung am 6. Januar 1864 auf und errichteten an ihrer Stelle für die gesamte Zentralverwaltung des Herzogtums Holstein eine Herzogliche Landesregierung in Kiel.
Bestandsgeschichte: Da die Holsteinische Regierung zu Kopenhagen bzw. Plön zu erheblichen Teilen die Geschäfte des vorherigen Ministeriums für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg zu Kopenhagen weiterführte, verzahnt sich auch die Aktenüberlieferung, die zu großen Teilen im Bestand des Ministeriums verblieben ist.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein Nr. 97: Online open access: https://dx.doi.org/10.15460/HUP.LASH.97.102
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 56 Nr. 1
18 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ