Klage auf Sukzession in die Vogtei zu Raesfeld im Stift Münster, ein Lehen des Herzogs von Kleve, das nach dem Aussterben der Familie von Raesfeld über Margaretha von Raesfeld, Gattin des Hermann von Velen, 1563 auf den Vorfahren der Prozeßparteien übertragen worden ist. Der Appellant ist ein Nachfahre des Alexander von Velen zu Raesfeld und der Appellat ein Nachfahre des Diederich von Velen, die 1648 und 1653 Verträge abgeschlossen haben, nach denen das Schloß Raesfeld und die Vogtei als Schadenersatzleistung an Alexander von Velen fallen sollten. Der Appellant beruft sich insbesondere auch auf einen Erbvertrag zwischen seinem Vater und Graf Alexander von Velen, dem letzten Besitzer der Vogtei, von 1733, wodurch die streitige Vogtei an den Vater des Appellanten und nach Majoratsrecht an dessen ältesten Sohn vererbt werden sollte. Der Appellat klagte dagegen unter Bezugnahme auf zahlreiche Zessionen und Obligationen vor der 1. Instanz, die am 8. Okt. 1754 zu seinen Gunsten urteilte und dem damals Beklagten die Beweislast auferlegte. Das RKG weist mit Urteil vom 5. Okt. 1770 die Appellation ab und die Streitsache an die Vorinstanz zurück.