Gerhard Knebel von Katzenelnbogen kommt mit Johann Grafen zu Sp. überein wegen einer vom Vater [Johann] des Grafen ausgestellten Urkunde über 50 Gulden versessenen Dienstgeldes aus drei Jahren sowie einer Urkunde über 10 Gulden Manngeld, die Gerhard aufgegeben hatte. Beide Urkunden sind nach dem Recht zurückgewiesen worden. Gerhard verspricht, sie dem Grafen zurückzugeben, sobald er dazu kommt. Zur Zeit ist er seiner nicht mächtig. Kommt er zu Lebzeiten nicht mehr dazu, geht die Verpflichtung auf seine Erben über. 30 Gulden versessenen Manngeldes aus 3 Jahren hat er an diesem Tag erhalten; er sagt den Grafen und die Seinen davon los. Siegel des Ausstellers.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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