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Kurfürst Friedrich August [I.] von Sachsen übernimmt das Amt eines Obmanns im Falle von nicht gütlich zu schlichtenden Streitigkeiten zwischen Bayern und dem Stift Berchtesgaden, die sich aus dem zwischen beiden geschlossenen Hauptvertrag vom 16. und 28. April 1795 [Nr. 1135] wegen des Salinenwesens ergeben sollten, unter Vorbehalt von Kündigung.; S: Kurfürst Friedrich August [I.] von Sachsen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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