Erbkauf des Johan Griestopf von der Äbtissin von Freckenhorst, Claudia Seraphia
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N 025 Heimatverein Freckenhorst, 42
N 025 Heimatverein Freckenhorst Heimatverein Freckenhorst
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1653 Mai 5
Regest: Wir Claudia Seraphia von Gottes Gnaden der kayserlichen freyweldtlichen Stiffter zu Freckenhorst und Neyenherse Abdissinne, auch der fürstlichen und hochgrafflichen Stiffter zu Essen und Vreden respective Cüsterin und Canonesse, gebohrne graf- finne zu Wolckenstein und Rodennegge, thuen kundt und hiemit menniglichen zu wissen, daß wir mit Consent unsers Capituls zu Freckenhorst eines bestendigen unwiederrufflichen Erbkauffs, verkaufft, transportirt und übergelassen haben, thuen auch solches hiemit, und in Krafft dieses Brieffs den er- barn Jo[h]an Griestopff, seiner Hausfrawen Elsen und Erben unsere gantze praetension, Ansprach und Recht, so uns durch Absterben weillandt Engelen Schaden unser gewesener Leibeigenhöriger seiner Griestopffs erster Hausfrawen noch eigenthumbs gehabt an das Hauslein hinder Baumans Hause ge- legen für die Sumb von fünffundviertzig Reichsthalern, welche von ihme Griestopff in guten gangbahren Reichsmüntzen vollig bezahlt und alsoforth von uns wieder zu der Abtey Besten convertirt in specie aber zu Abzahlung deroselben ankliebender Schulden verwendet worden. Thun derowegen ihme Griestopff und seinen Mitbeschriebenen von solcher Zahlung deren fünff und viertzig R[eichs]thalern hiemit quitiren und krafft die- ses versicheren, daß wir solchen Verkauff trans- portation und übertragt, weillers kein mortificatum [2] sonderen pure ad ventitium ex alienabile bonum gewesen, stetz vest und unverbrüchlich für uns und unseren successoren und Capitul halten, ihme Käufferen auch und seine Mitbeschriebenen so viel berührtes unser interesse anbelangt dabey ruhig manuteniren und handthaben wollen gegen jeder- männglichen mit renuntiation und Verziehnus aller rechtlichen beneficien Behülff und Ausflüchten so uns, unseren successoren oder Capitul hie zu wieder dienen könten oder mögten praesentim in- ductionis non sic celebrati contractus pecuniae non solutae aut non in rem versae, deceptionis ultra dimi- dium, doli mali ex fraudis und was deren mehr zu finden oder diesem Verkauff zu wieder schier künfftig erdacht werden konnte, denn allen wir wollwissent- lich für uns unsere successoren und Capitul renun- tiirt und verziehen haben, thun auch solches in Krafft dieses Brieffes Uhrkundt der Wahrheit haben wir diesen Brieff eigenhändig unterschrie- ben und nebens unseren angebohrnen grafflichen Pitschafft auch mit der Capitularen Siegelen confirmi- ren lassen. So geschehen im Jahr tausendt sechs- hundert fünffzig drei den 5 Monaths May Claudia Seraphia L.S.L.S.L.S. [3] Pro copia cum vero suo originali, id quo in charta pergamena adhuc omnino illos a con- scriptum et tribus sigillis munitum erat, verbo tenus concordante scripsit, subscripsit et sub- signavit Henrich Meinolph Heckman pub[lius] immat[riculatus] n[o]t[aru]s mpp [manu propria] [L.S., Siegel des Notars Heckman]
Notarielle Abschrift 18. Jh.; Papier
Urkunden
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:11 MEZ