Hans Kleynman von Jesingen, gesessen zu Dettingen Schloßberg, zu Kirchheim gef., weil er bei der Belagerung Reutlingens durch Herzog Ulrich ohne Befehl einen "lerrman in der schantz geschruwen" und einen Aufruhr verursacht hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. und verspricht, Rechtsansprüche gegen diejenigen, welche dem Herzog zugehörig, nur an den für diese zuständigen Gerichte geltend zu machen, ferner, sein Leben lang im Fürstentum Württemberg zu bleiben, nie mehr eine Waffe zu tragen und kein Wirtshaus mehr zu beteten. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. auf Erfordern der Amtleute zu Kirchheim in den Turm zu überantworten oder, wenn dies nicht geschähe, 100 fl Poenfall zu bezahlen. Bürgen: Hans Brun, Hans Kayl, beide von Dettingen und Jörg Hafner von Kirchheim.