Lagerbuch Herrenberg, Remmingsheim, Wolfenhausen, Öschelbronn, Altingen, Eckenweiler, Göttelfingen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 101/25 Bd. 52
H 6 Nr. 2
H 101_Bd. 739
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 101/25 Weltliche Lagerbücher: OA Herrenberg
Weltliche Lagerbücher: OA Herrenberg >> OA Herrenberg, Bände
Anlage 1702, Publikation 1703-1705 und 1748
Reskriptabschriften:
1581: Herzog Ludwig regelt den Umgang mit den in Remmingsheim für die Kellerei Herrenberg anfallenden Schirmfrüchten, Bl. 70v;
1559: Herzog Christoph entscheidet die Streitigkeiten zwischen dem Vogt von Herrenberg, Valentin Moser, und der Universität Tübingen dahin gehend, dass das "Maiengericht" in Wolfenhausen mit Leibeigenen der Universität besetzt werden darf, aber im Beisein des Vogts zu tagen hat. Die Universität darf die bürgerlichen Strafen, die auf den Fronhof fallen, einziehen, ebenso zwei Drittel der Strafen von ihren Leibeigenen, die am Tag des Maiengerichts auf dem Hof oder innerhalb des Dorfetters anfallen. Das übrige Drittel gehört dem Vogt. Was sonst im Jahr außerhalb des Hofes von den Leibeigenen gefrevelt wird, und was sie in Erb- und Eigentumsfragen voneinander fordern, soll vor den ordentlichen Richter gebracht werden, Bl. 645;
1627: Herzog Johann Friedrich antwortet auf eine Supplikation, betr. die Befreiung von Hauptrecht und Gefälle, dass auch von denjenigen Bewohnern von Unteröschelbronn, die auf nicht vogtbaren Gütern gesessen, aber dem Fürstentum Württemberg leibeigen sind, nach dem Tod Hauptrecht und Gefäll gegenüber dem Kloster Bebenhausen und der Kellerei Herrenberg entrichtet werden muss, Bl. 869v;
1627: Herzog Johann Friedrich antwortet auf die Bitte, von der geplanten Erhöhung der Strafen Abstand zu nehmen, dass es gemäß dem allgemeinen Anschreiben von 1620 dabei bleiben müsse, Bl. 934v;
1692: Herzog Friedrich Karl weist den Vogt zu Herrenberg an, sich mit dem Vogt zu Tübingen hinsichtlich der von dem Archivar Johann Konrad Schwarz übernommenen sogenannten Walchischen Gült zu vergleichen, Bl. 1017. URKUNDENABSCHRIFTEN in Band 52
U 24: 1533 Oktober 4; Band Nr. 31, 40, 51, 52
- Blatt jeweils Blatt 54
U 57: 1582 November 29; Band Nr. 11, 18, 23, 31, 40, 51, 52
- Blatt 167, 53v, 53, 64v, 64v, 64v, 64v
U 44: 1563 November 22; Band Nr. 11, 31, 40, 51, 52
- Blatt 218v, 656, 656, 656, 656
U 35: 1545 November 12; Band Nr. 21, 32, 40,51, 52
Blatt 93v, 959v, 959v, 959v, 959v
U 6: 1427 Februar 24; Band Nr. 52 - Blatt 972
U 68: 1692 März 31; Band Nr. 52 - Blatt 1018v
U 19: 1495 Dezember 24; Band Nr. 52 - Blatt 1024
U 15: 1490 Mai 21; Band Nr. 52 - Blatt 1051v
1581: Herzog Ludwig regelt den Umgang mit den in Remmingsheim für die Kellerei Herrenberg anfallenden Schirmfrüchten, Bl. 70v;
1559: Herzog Christoph entscheidet die Streitigkeiten zwischen dem Vogt von Herrenberg, Valentin Moser, und der Universität Tübingen dahin gehend, dass das "Maiengericht" in Wolfenhausen mit Leibeigenen der Universität besetzt werden darf, aber im Beisein des Vogts zu tagen hat. Die Universität darf die bürgerlichen Strafen, die auf den Fronhof fallen, einziehen, ebenso zwei Drittel der Strafen von ihren Leibeigenen, die am Tag des Maiengerichts auf dem Hof oder innerhalb des Dorfetters anfallen. Das übrige Drittel gehört dem Vogt. Was sonst im Jahr außerhalb des Hofes von den Leibeigenen gefrevelt wird, und was sie in Erb- und Eigentumsfragen voneinander fordern, soll vor den ordentlichen Richter gebracht werden, Bl. 645;
1627: Herzog Johann Friedrich antwortet auf eine Supplikation, betr. die Befreiung von Hauptrecht und Gefälle, dass auch von denjenigen Bewohnern von Unteröschelbronn, die auf nicht vogtbaren Gütern gesessen, aber dem Fürstentum Württemberg leibeigen sind, nach dem Tod Hauptrecht und Gefäll gegenüber dem Kloster Bebenhausen und der Kellerei Herrenberg entrichtet werden muss, Bl. 869v;
1627: Herzog Johann Friedrich antwortet auf die Bitte, von der geplanten Erhöhung der Strafen Abstand zu nehmen, dass es gemäß dem allgemeinen Anschreiben von 1620 dabei bleiben müsse, Bl. 934v;
1692: Herzog Friedrich Karl weist den Vogt zu Herrenberg an, sich mit dem Vogt zu Tübingen hinsichtlich der von dem Archivar Johann Konrad Schwarz übernommenen sogenannten Walchischen Gült zu vergleichen, Bl. 1017. URKUNDENABSCHRIFTEN in Band 52
U 24: 1533 Oktober 4; Band Nr. 31, 40, 51, 52
- Blatt jeweils Blatt 54
U 57: 1582 November 29; Band Nr. 11, 18, 23, 31, 40, 51, 52
- Blatt 167, 53v, 53, 64v, 64v, 64v, 64v
U 44: 1563 November 22; Band Nr. 11, 31, 40, 51, 52
- Blatt 218v, 656, 656, 656, 656
U 35: 1545 November 12; Band Nr. 21, 32, 40,51, 52
Blatt 93v, 959v, 959v, 959v, 959v
U 6: 1427 Februar 24; Band Nr. 52 - Blatt 972
U 68: 1692 März 31; Band Nr. 52 - Blatt 1018v
U 19: 1495 Dezember 24; Band Nr. 52 - Blatt 1024
U 15: 1490 Mai 21; Band Nr. 52 - Blatt 1051v
423 Bl., paginiert als 1-254, 636-793 und 816-1126
Folio (Höhe x Breite)
Amtsbücher, Register und Grundbücher
Sprache: Deutsch
Genetische Stufe: Abschrift
Schreiber/Renovator/Rechner: Carl Friedrich Jäger, Vogt und Keller von Herrenberg
Einband: Geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, zwei Metallschließen
Genetische Stufe: Abschrift
Schreiber/Renovator/Rechner: Carl Friedrich Jäger, Vogt und Keller von Herrenberg
Einband: Geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, zwei Metallschließen
Gemäß dem Konzept des Lagerbuches sollten auf den ausgelassenen S. 255-635 bzw. 794-815 die Orte Nellingsheim bzw. Obernau behandelt werden; dies unterblieb mit Verweis auf eine gesonderte, als eigenständiges Lagerbuch ausgeführte Erneuerung von 1732, wel
Altingen : Ammerbuch TÜ
Eckenweiler : Rottenburg am Neckar TÜ
Göttelfingen : Eutingen im Gäu FDS
Herrenberg BB
Nellingsheim : Neustetten TÜ
Obernau : Rottenburg am Neckar TÜ
Öschelbronn : Gäufelden BB
Remmingsheim : Neustetten TÜ
Unteröschelbronn s. Öschelbronn
Wolfenhausen : Neustetten TÜ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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