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Thamm von Handschuhsheim bekundet, dass er von seinem Schwager Hans von Hirschhorn das Lehen, nämlich 1/4 des Dorfes und Gerichts Mundenheim mit genanntem Zubehör, wie der (+) Friedrich Stefan von Inseltheim- von dem er (der A.) es erkauft hat- und dessen + Vorfahren es von den + Vorfahren des Hans von Hirschhorn innehatten, unter Vorbehalt seiner (Hans von Hirschhorn), seiner Mannen und Rechte anderer zu einem Mannlehen empfangen und den Lehnseid geleistet habe.

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