Otto Graf von Byland, Freiherr zu Rheid und Oy, Herr zu Spaldorf, Persingen, Werchern, Palsterkamp, lässt die Leibeigene Magd Maria Oberuphauß aus dem Kirchspiel Werther, Tochter des Johann Oberuphaus und der Trine Elsabein Stüven, frei mit der Bestimmung, dass sie nur einen Teil von Oberuphauses Erbe als Brautschatz beanspruchen darf.

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