Anspruch auf das Adelsgut Linzenich im Kirchspiel Kirchberg (Amt Jülich; Kr. Jülich), das zuvor im Besitz des Grafen Adam zu Schwarzenberg, Herrn zu Gimborn, war. Er hatte das umstrittene Gut 1613 unter der im Heiratsvertrag festgelegten Bedingung, daß es im Fall des kinderlosen Todes als Stock- und Stammgut an seine nächsten Blutsverwandten zurückfallen sollte, in die Ehe mit Margaretha von Palant eingebracht. Ihr Sohn Graf Johann Adolf von Schwarzenberg hatte das Gut 1646 verkauft. Der Appellant verlangt vor dem RKG als nächster Blutsverwandter das Gut für sich, da er und Graf Adam zu Schwarzenberg die Söhne von zwei Schwestern waren. Die Appellatin stammte von Peter Ernst von Rollingen und Anna von Palant ab, die eine Halbschwester des Verkäufers war. Der Appellant besteht auf dem Retraktrecht und erklärt, daß er 1648 die Ansprüche der Käufer befriedigt hat. Er beklagt, daß man ihn bei der Vorinstanz nicht angehört hat. Die Berufung an das RKG richtet sich außerdem gegen einen zweiten bestätigenden Bescheid zugunsten der Appellatin.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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