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Kloster Heiningen - Urkunden (Bestand)
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Enthält: Urkunden: Stiftung, Schenkungen, Käufe und Verpfändungen von Kirchen und Kapellen, Höfen, Hausstellen, Ländereien, Holznutzungen, Zehnten, Salzpfannen und Mühlen; Gütertausch, Renten- und Schuldwesen; Vogtei, Schutz, Forderungen des Landesherrn; Geistliches Leben: Fraternitäten, Exkommunikation, Stiftungen, Memorien, Ablass; Rechtstsreitigkeiten
Geschichte des Bestandsbildners: Das sogenannte Kloster Heiningen wurde um 1000 durch die edle Frau Hildeswid und ihre Tochter Alburg mit Unterstützung des Bischofs Bernward von Hildesheim als Kanonissenstift gegründet und 1126 in ein Augustiner-Chorfrauenstift umgewandelt. Nach zeitweiligem Niedergang (nach 1350) brachte die Windesheimer Reformbewegung (1451) neuen Auftrieb, so dass das Kloster um 1500 in hoher Blüte stand. Es war berühmt für seine Stickereien. Den zugehörigen Grundbesitz, ursprünglich von Halberstadt bis Hannover verstreut, konzentrierten die Pröpste auf die nähere Umgebung.
Infolge der Hildesheimer Stiftsfehde (1519/23) fiel Kloster Heiningen an Braunschweig-Wolfenbüttel. Nach Einführung der Reformation (ab 1542) blieb ein verkleinerter Konvent erhalten. 1629 wurde das Kloster wieder von Augustinern übernommen. Ein neuer katholischer Konvent konnte sich jedoch erst entfalten, nachdem Heiningen an das Stift Hildesheim restituiert worden war (1643).
Die letzte Klosterperiode beendete die westfälische Regierung des Königs Jérôme: 1810 wurde es aufgehoben. Gebäude und Ländereien wurden mit Ausnahme der Kirche und des Kirchengeräts verkauft. Der Grundbesitz wechselte mehrmals den Besitzer, bis er 1820 in das Eigentum der Familie Degener überging. Das ehemalige Klostergut Heiningen gehört also zu den wenigen, die von der hannoverschen Regierung nach 1813 nicht reluiert und zum Klosterfonds gezogen wurden, sondern in Privathand verblieben.
Stand: April 2017
Bestandsgeschichte: Die Klosterarchivalien wurden 1810 als Zubehör des Gutes behandelt. Während die meisten Urkunden und Akten mit dem Grundbesitz 1820 in das Eigentum der Familie Degener übergingen, gelangte ein kleinerer Teil (55 Urkunden, 1 Handschrift, 2 Registerbände) auf ungeklärtem Wege in den Besitz des Hildesheimer Bischofs Wedekin (gest. 1870). Nachdem der Archivar Janicke im Zusammenhang mit Vorarbeiten zum Urkundenbuch der Bischöfe von Hildesheim auf den Bestand aufmerksam geworden war, erwarb das damalige preußische Staatsarchiv im Jahre 1878 die im Nachlass des Bischofs befindlichen Urkunden und Handschriften des ehemaligen Augustiner-Chorfrauenstifts Heiningen für 180 Mark. In der Folgezeit nahm Janicke Verbindung mit dem Rittergutsbesitzer Degener auf, der ihm noch im selben Jahr die in seinem Besitz befindlichen Archivalien (98 Originalurkunden, 35 Abschriften, 4 Pakete Literalien) des aufgehobenen Klosters übergab. Da die Provenienz der aus dem Nachlass des Bischofs stammenden Urkunden mithilfe eines Heininger Kopiars aus dem 18. Jahrhundert (heutige Archivsignatur einer Reproduktion des Kopiars: NLA-HA Sammlungen von Reproduktionen 3 Foto 3 Nr. 223) zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, wurden beide Zugänge zu einem einzigen Bestand (Dep. 9) zusammengefasst.
Ob die unterschiedliche Herkunft der Urkunden in dem 1943 verbrannten Findbuch vermerkt war, ist nicht bekannt. In dem 1967 neu angelegten Findbuch zum Bestand Dep. 9 fehlt jedenfalls jeder Hinweis darauf, dass ein Teil der Urkunden 1878 von der preußischen Archivverwaltung angekauft und damit in staatliches Eigentum übergegangen war. Um die unterschiedliche Herkunft sauber zu trennen und die verschiedenen Eigentumsverhältnisse deutlich zu machen, wurden die 1878 angekauften Urkunden 1991 zusammen mit einer vom Germanischen Nationalmuseum Nürnberg angekauften Urkunde aus dem Bestand Dep. 9 herausgenommen und in den neu gebildeten Bestand Hild. Or. 2 Heiningen überführt. Die Nummern Dep. 9 Nr. 1, 1a, 3, 4, 4a, 5, 6, 7, 8, 8a, 11, 11a, 17, 17a, 22, 22a, 23, 23a, 24, 25, 29, 35, 36, 41, 51, 52, 52a, 53, 57, 57a, 68, 68a, 70, 76, 77, 79, 89, 94, 99a, 100, 101, 103, 104, 108, 109, 115, 118, 119, 125, 126, 133, 136, 138, 146, 149, 150 sind daher nicht mehr belegt, die entsprechenden Stücke im Bestand Hild. Or. 2 Heiningen zu suchen. Bei der Neuverzeichnung wurden die Titelaufnahmen von 1967 bis auf kleinere Änderungen übernommen.
Die kleine Aktengruppe des Stifts Heiningen (Akten, Register u.a.) bildete den Bestand Hild. Br. 3/17. Die Handschriften sind 1943 verbrannt.
Stand: April 2017
Bearbeiter: Dr. Juliane Henzler (2017)
Zusatzinformationen: verzeichnet
132 Nummern
Bestand
Literatur: Bauereisen-Kersting, Hildegard: Urkunden des Augustinerchorfrauenstifts Heiningen in den Sammlungen Wedekins. In: Schatzkammer auf Zeit: Die Sammlungen des Bischofs Eduard Jakob Wedekin (1796-1870). Katalog zur Ausstellung des Diözesan-Museums Hildesheim. Hg. v. Michael Brandt. Hannover 1991, S. 263-275.
Literatur: Eisermann, Frank: Die Inschriften auf den Textilien des Augustiner-Chrofrauenstifts Heiningen. In: Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen 6 (1996), S. 227-285.
Literatur: Fink, August: Das weiße Antependium aus Kloster Heiningen. In: Jahrbuch der Berminer Museen 1 (1959), S. 168-178.
Literatur: Streich, Gerhard: Klöster, Stifte und Kommende in Niedersachsen vor der Reformation. Hildesheim 1986, S. 72 (mit weiterer Literatur).
Literatur: Taddey, Gerhard: Das Kloster Heiningen von der Gründung bis zur Aufhebung. Göttingen 1966.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.