Kurfürst Philipp von der Pfalz und Landgraf Wilhelm von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, verkünden die Entscheidung ihrer Räte in Streitigkeiten und Fehde zwischen den Grafen Reinhard und Kuno von Leiningen, Herren zu Westerburg und Schauenburg einer- sowie Johann zu Runkel und dem Anhang des mittlerweile verstorbenen [Friedrich IV. (?)] von Wied (Widde) andererseits: 1. Fehde und Feindschaft zwischen beiden Seiten, Helfern und Helfershelfern sind beendet. Dies gilt auch für Graf Wilhelm von Wied (Widde), Herr zu Isenburg (Ysemberg) und seine Miterben. [2.] Alle Gefangenen sind gegen Urfehde frei zu lassen, wobei sie auf Schadensersatz verzichten und ihre Atz selbst bezahlen sollen. [3.] Schatzung, Brandschatzung, unbezahltes Geld, Bürgschaft und diesbezügliche Haft sind hinfällig. Wegen der Fehde aufgesagte Lehen sollen zurückggeben werden. In der Fehde erlangte liegende Güter sind zurückzugeben. [4.] Über strittige Gründe und Gerechtigkeiten sollen beide Seiten zu einer rechtlichen Einigung vor folgenden Personen kommen: [Wild- und] Rheingraf Gerhard, Domherr zu Trier; Graf Philipp von Virneburg (Virnberg); Bertram von Nesselrode, Ritter; Johann von Eltz (Elntz) dem Alten; Adam von Ottenstein, Ritter; Paulus von Breidbach (Breitbach), Ritter. Diese sechs sollen Graf Johann zu Nassau als Obmann dazu nehmen. [5.] Die Aussteller dürfen diese sechs Personen austauschen. [6.] Der Obmann soll einen Rechtstag binnen zwei Monaten bestimmen, wo sich beide Parteien einfinden oder bevollmächtigte Gesandte dazu schicken sollen. [7.] Beide Aussteller dürfen einen anderen Obmann bestimmen, wenn Graf Johann von Nassau nicht möchte, und versprechen einer Partei behilflich zu sein, wenn die andere den Beschlüssen des Schiedsgremiums nicht nachkommen will. Zu Frankfurt hatten sich die nachfolgenden Räte getroffen. Von Seiten des Pfalzgrafen: Bischof Johann von Worms, Kanzler; Simon von Balzhofen, Ritter und Burggraf zu Starkenberg; Philipp Forstmeister von Gelnhausen, Vogt zu Heidelberg; Jakob von Fleckenstein (Fleckstein); Doktor Bernhard Frowis; Doktor Jakob von Ramung (Rammung). Von Seiten des Landgrafen: Volprecht Schenk von Schweinsberg, Amtmann zu Rheinfels (Rinfels); Erasmus Döring (Aßmus During), Amtmann zu Nidda; Gottfried von Clee, Amtmann zu Auerburg (Uwerburg); Doktor Ludwig vom Paradies (zum Paradise); Doktor Jakob Koler.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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