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Rechtsstellung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach dem G 131 (§§ 1, 3-10, 62-63). - Allgemeines und Einzelfälle: Bd. 35
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Bundesministerium der Finanzen >> B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. Z Zentralabteilung (Organisation. Personal. Haushalt) >> Personalangelegenheiten (P) >> Beamte (P 1) >> Beamtenrecht und Beamtenpflichten (P 10) >> Rechtsstellung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach dem G 131 (§§ 1, 3-10, 62-63). - Allgemeines und Einzelfälle
1956
Bundesministerium der Finanzen (BMF), 1947-
Aktenführende Organisationseinheit: I P (1956)