Anmeldung der auf dem Erbgericht und dem Bauerngut von Johann Gottlob Wenzel in Lichtenhain liegenden dinglichen Rechte zum Brauen, Branntweinbrennen, Bankschlachten und Befreiungen von den Spannfuhren, Einquartierungen, Straßenbaudiensten und Parochiallasten gemäß der Landgemeindeordnung vom 7. November 1838

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Sächsisches Staatsarchiv
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