Die Brüder Heinrich und Konrad (Cointgin) von Brandscheid (Brantscheit) bekunden, daß Johann Graf zu Sp. von den 10 Fudern Wein, die er jährlich im Herbst schuldet und die zu Reil (Rijle) angewiesen sind, 7 ½ Fuder geliefert hat. Sie sagen den Grafen und seine Erben davon und von der Gülte für alle vergangenen Jahre los. Beide siegeln.