Kurfürst Philipp von der Pfalz überstellt Stadt und Schloss Rotenberg (Rotembergk) mit den Dörfern Mühlhausen, Horrenberg, den sieben Höfen zu Balzfeld, dem Drittel der Vogtei zu St. Ilgen (Gilgen), Malsch und Malschenberg mit Mannschaften, Herrschaften, Vogteien, Gerichten, Rechten, Gewohnheiten und weiterem summarisch aufgelistetem Zugehör sowie dem Wildbann im Lußhardt an Bischof Philipp von Speyer und dessen Hochstift. Kriegsbedingt hatten Bischof Johann II. (+), die Geistlichkeit (pfaffheit) zu Speyer sowie Dekan und Kapitel des Domstifts daselbst für ihren und der drei Stifte Schirm seitens der Pfalzgrafschaft dies alles an Philipps Vetter und Vater, Pfalzgraf Friedrich (+) auf Wiederlösung mit 32.000 Gulden und Zahlung eines Baugelds bis zu 2.000 Gulden übergeben, wie es ein Brief vom 13.08.1462 besagt. Dabei war auch das Schloss Wersau mit Zugehör und Gerechtigkeit erblich an die Pfalz gekommen. Kurfürst Philipp quittiert nun 12.000 Gulden, mit denen Bischof Philipp Rotenberg und Zugehör wieder eingelöst hat, und verzichtet auf den Rest des Betrags. Da Pfalzgraf Friedrich an Hans von Gemmingen (+) ein Drittel zu Michelfed verpfändet hat, wozu 30 Gulden auf die Bede zu Billigheim (Bullickheim) gehören, und der Kaplanei zu Michelfeld 30 Gulden auf die Bede zu Malsch verschrieben hat, gehen 1.200 Gulden von dem Lösungsbetrag ab. Außerdem soll fortan das Jagdrecht in näher genannten Büschen, Hölzern, Brüchen und Auen um den Lußhardt herum, bei Ubstadt, Forst, und Sankt Leon dem Stift Speyer zustehen, auch wenn bislang die Pfalz darin gejagt hat. Kurfürst Philipp setzt die Empfänger ein und sich aus und gebietet seinen Bürgern, Lehenmannen zu Rotenberg und Einwohnern desselben Amts, dass sie den Bischof von Speyer fortan als ihren Herrn anerkennen, und löst sie von ihren Pflichten. Ludwig V. von der Pfalz beurkundet sein Wissen und seine Zustimmung.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...