Friedrich Markgraf von Brandenburg; Wilhelm und Albrecht Pfalzgrafen bei Rhein; Ludwig Graf zu Öttingen, Hofmeister; Haupt zu Pappenheim, Erbmarschall; Heinrich Nothaft von Wernburg, Ritter; bekennen, obwohl der Kaiser seine Ungnade auf Konrad von Weinsberg gelegt hätte, wegen des Streites mit den Reichsstädten und der Niederwerfung von Kaufleuten bei Sinsheim, hätte er doch bestimmt, dass die oben Bezeichneten einen Richtigungsbrief zwischen den Herren von Weinsberg und den Städten aufstellen; der in Heidelberg geschlossene Vertrag bleibt in seinen Rechten bestehen, auch die Forderung von 30.000 Gulden an die Städte soll Konrad von Weinsberg erhalten; auch behält Konrad von Weinsberg die königlichen Genehmigungen über den Einzug der Steuern zu Ulm und Schwäbisch Hall; die Stadt Weinsberg soll bei dem Reich bleiben; die alten Rechte Konrads von Weinsberg Geleit, Wildbann usw. sollen durch einen neuen Königsbrief bestätigt werden; Sonntag nach St. Franziscus; Pgt. Siegel: Markgraf Friedrich; Herzog Wilhelm; Marschall von Pappenheim.
Vollständigen Titel anzeigen
Friedrich Markgraf von Brandenburg; Wilhelm und Albrecht Pfalzgrafen bei Rhein; Ludwig Graf zu Öttingen, Hofmeister; Haupt zu Pappenheim, Erbmarschall; Heinrich Nothaft von Wernburg, Ritter; bekennen, obwohl der Kaiser seine Ungnade auf Konrad von Weinsberg gelegt hätte, wegen des Streites mit den Reichsstädten und der Niederwerfung von Kaufleuten bei Sinsheim, hätte er doch bestimmt, dass die oben Bezeichneten einen Richtigungsbrief zwischen den Herren von Weinsberg und den Städten aufstellen; der in Heidelberg geschlossene Vertrag bleibt in seinen Rechten bestehen, auch die Forderung von 30.000 Gulden an die Städte soll Konrad von Weinsberg erhalten; auch behält Konrad von Weinsberg die königlichen Genehmigungen über den Einzug der Steuern zu Ulm und Schwäbisch Hall; die Stadt Weinsberg soll bei dem Reich bleiben; die alten Rechte Konrads von Weinsberg Geleit, Wildbann usw. sollen durch einen neuen Königsbrief bestätigt werden; Sonntag nach St. Franziscus; Pgt. Siegel: Markgraf Friedrich; Herzog Wilhelm; Marschall von Pappenheim.
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 15 Schubl. Mw Nr. 31 Weinsberg
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 15 Gemeinschaftliches Hausarchiv, Abteilung IV: Archiv der Herrschaft Weinsberg mit dem Nachlaß des Reichserbkämmerers Konrad von Weinsberg
Gemeinschaftliches Hausarchiv, Abteilung IV: Archiv der Herrschaft Weinsberg mit dem Nachlaß des Reichserbkämmerers Konrad von Weinsberg >> 12 Schublade M: Bündnisse und Fehden der Herren von Weinsberg >> 12.5 Mw: Verhältnisse zur Stadt Weinsberg >> 12.5.3 Weitere Verhältnisse zur Stadt Weinsberg
8. Oktober 1430, Nürnberg
1 Urkunde
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
14.11.2025, 10:21 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
- Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Tektonik)
- Gemeinschaftliche Archive des Gesamthauses Hohenlohe (Tektonik)
- Gemeinschaftliches Hausarchiv und Lehensarchiv (Tektonik)
- Gemeinschaftliches Hausarchiv, Abteilung IV: Archiv der Herrschaft Weinsberg mit dem Nachlaß des Reichserbkämmerers Konrad von Weinsberg (Bestand)
- 12 Schublade M: Bündnisse und Fehden der Herren von Weinsberg (Gliederung)
- 12.5 Mw: Verhältnisse zur Stadt Weinsberg (Gliederung)
- 12.5.3 Weitere Verhältnisse zur Stadt Weinsberg (Gliederung)