Äbtissin Anna von Beenhausen (Ben-), Priorin Katharina [von] Kohlhausen (Kolhusen) und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) überlassen ein Drittel ihres Hofes zu Neuendorf (Nundorff) mit allem Zubehör an Haus, Hof, Scheunen, Äckern, Wiesen, Reisig, Strauch, Feld, Wasser, Wunne und Weide entsprechend dem Herkommen dieses Hofes dem Johann (Hansen) Clase genannt Pachenhans und seinen Erben zur freien Verfügung, auch zur Haltung von Schafen. Die Inhaber haben für dieses Drittel jährlich 24 Fuldaer Malter Frucht, je zur Hälfte Korn und Hafer, ein Achtel Erbsen und zwei Gulden an Michaelis, ein Brot im Wert von zwei alten Groschen Thüringer Währung und jedes dritte Jahr ein Fuder Holz an Zins zu liefern. Die Aussteller versprechen, die Inhaber wie andere arme Leute des Klosters zu schirmen. Diese dürfen den Anteil Dritten überlassen oder versetzen vorbehaltlich der Rechte des Klosters. Geschehen mit Zustimmung des Propstes Philipp von Herda (Herde); dieser kündigt sein Siegel zu dem des Konventes an.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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