Herzog Christoph von Württemberg und Abt Ludwig von Adelberg einsteils und Reinhard von Neuhausen andernteils treffen eine gütliche Vereinbarung über die hohe und niedere Gerichtsbarkeit auf dem Tennhof, die "verglübdung" der dortigen Kelterknechte und die Ordnung im Hardtwald. Aufzählung der zum Tennhof gehörigen Güter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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