Das vom Fürsten an die Regierung ergangene Verbot, daß ein evangelischer Bedienter bei Verlust seines Dienstes sich nicht unterstehen solle, bei Taufen, Kopulation und anderen Parochial-Actibus des gemeinschaftlichen Superintendenten Neidhardts mehr zu bedienen, item des Herrn Kammerrat Gunzels Kontravention