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Das vom Fürsten an die Regierung ergangene Verbot, daß ein evangelischer Bedienter bei Verlust seines Dienstes sich nicht unterstehen solle, bei Taufen, Kopulation und anderen Parochial-Actibus des gemeinschaftlichen Superintendenten Neidhardts mehr zu bedienen, item des Herrn Kammerrat Gunzels Kontravention

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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