Hans Wilhelm von Streitberg auf Burggrub (volle Titulatur) belehnt als derzeit Ältester seines Geschlechtes nach dem Tod seines Vorgängers Dietrich von Streitberg und des Domkapitelsyndikus Johann Geyer als Lehenträger Georg Wolf von Rotenhan auf Merzbach und Neuhaus, hochfürstlich-bambergischer Regierungsrat, Land- und Edlenlehenrichter, Amtmann zu Schmachtenberg, über seinen verordneten Gewalthaber Johann Baptist Nüßeln, Rechtsgelehrter und Schreiber des kaiserlichen Landgerichts zu Bamberg, mit zwölf Morgen Weingarten am Langenrain unter dem Schmachtenberg gelegen, der Schaubhorn genannt, der an der einen Seite an das Münzer Gebürg und an der anderen Seite an den Schmachtenbörg stößt, als rechtes Zinslehen. Den Weingarten hatte der Belehnte im Namen seiner Frau in fünf Teilen ererbt und die anderen vier Teile von den hinterlassenen Eigentumserben des verstorbenen Johann Georg [II. Fuchs von Dornheim], Bischof zu Bamberg und Domprobst zu Würzburg, für 650 fl käuflich an sich gebracht hatte. Der Belehnte und seine Erben sollen Dietrich von Streitberg und seinen Nachkommen im Geschlecht jährlich 12 pf zur Hälfte auf Walpurgis und zur Hälfte auf Martini reichen und geben sollen. Die zwölf Äcker Weingarten sind von den Beden und Steuern ausgenommen, unterliegen mit Ausnahme der Zinses auch keinen anderen Beschwerungen und können Söhnen und Töchtern verliehen werden, wie es bei Zinslehen nach Recht und Gewohnheit üblich ist, sollen aber empfangen werden, so oft es zu schulden kommt. Alle anderen Lehen-, Herrlich- und Gerechtigkeiten behält sich Dietrich von Streitberg für sich und seine Lehensfolger vor.