Papst Paul III. bestätigt Philipp Schenck zu Schweinsberg als Abt von Fulda. Dieser hat kürzlich dem Papst mitgeteilt, dass der bisherige Amtsinha...
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1517
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1541-1550
1541 Oktober 5
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Bononie anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimo quadragesimoprimo tertio Nonas Octobris pontificatus nostri anno septimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Paul III. bestätigt Philipp Schenck zu Schweinsberg als Abt von Fulda. Dieser hat kürzlich dem Papst mitgeteilt, dass der bisherige Amtsinhaber, Graf Johann [II.] von Henneberg, außerhalb der Kurie verstorben war und Dekan und Konvent gemäß päpstlichem Privileg einen Termin für die Wahl eines Nachfolgers für das vakante Amt bestimmt haben; dabei wurde Philipp als Propst von Johannesberg und Petersberg bei der Stadt Fulda, inspiriert durch den Heiligen Geist (via Spiritus sancti), einmütig gewählt; daraufhin stimmte Philipp der Wahlkapitulation zu (tibi presentato decreto consensisti) [?] und nahm kraft der Wahl die weltliche Verwaltung des Klosters auf. Daher hat Philipp sich nun an den Papst gewandt, um eine Bestätigung seiner Wahl zu erhalten; dem Papst ist Philipp durch seinen Religionseifer, Sittlichkeit, Administrationsfähigkeit und andere Tugenden bekannt; er löst ihn von allen eventuell gegen ihn verhängten Kirchenstrafen. Die jährlichen Einkünfte des Abtes bestimmt der Papst auf Grund der Bücher der Kammer auf 300 Goldgulden. Sollte eine gültige in der Kurie oder außerhalb vor einem Notar vorgenommene Resignation Johanns bekannt werden, muss das Amt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des [vierten] Laterankonzils auch weiterhin als vakant und an den Papst zurückgefallen (devoluta) gelten; dieser kann das Amt nun im Konsistorium vergeben. Sollte die Provision Philipps nicht rechtmäßig erfolgt sein, erteilt der Papst ihm nun eine gültige Provision und versieht ihn mit dem Auftrag zur Seelsorge, Leitung und Verwaltung des Klosters. Daher beauftragt der Papst den Erzbischof von Mainz, den Bischof von Würzburg und den Abt von St. Pantaleon in Köln oder zwei oder einen von ihnen schriftlich, Philipp durch eigene Hand oder Beauftragte bei der Besitzergreifung zu unterstützen. Appellationen gegen diese Bestimmungen haben keine aufschiebende Kraft; Bestimmungen des Papstes Bonifatius VIII. und andere Bestimmungen oder Statuten stehen dem nicht entgegen, insbesondere Privilegien der Untertanen des Klosters über die Freiheit von Exkommunikation und Bann. Er fordert Philipp auf, ihm den vorgeschriebenen Eid zu leisten und darüber eine mit seinem Siegel versehene Urkunde mit dem Wortlaut des Eids auszustellen. Ausstellungsort: Bologna. Sollicite considerationis indagine. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Registrata apud Blosium secretarium)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Blosium el. Fulgin[ro]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Paul III. bestätigt Philipp Schenck zu Schweinsberg als Abt von Fulda. Dieser hat kürzlich dem Papst mitgeteilt, dass der bisherige Amtsinhaber, Graf Johann [II.] von Henneberg, außerhalb der Kurie verstorben war und Dekan und Konvent gemäß päpstlichem Privileg einen Termin für die Wahl eines Nachfolgers für das vakante Amt bestimmt haben; dabei wurde Philipp als Propst von Johannesberg und Petersberg bei der Stadt Fulda, inspiriert durch den Heiligen Geist (via Spiritus sancti), einmütig gewählt; daraufhin stimmte Philipp der Wahlkapitulation zu (tibi presentato decreto consensisti) [?] und nahm kraft der Wahl die weltliche Verwaltung des Klosters auf. Daher hat Philipp sich nun an den Papst gewandt, um eine Bestätigung seiner Wahl zu erhalten; dem Papst ist Philipp durch seinen Religionseifer, Sittlichkeit, Administrationsfähigkeit und andere Tugenden bekannt; er löst ihn von allen eventuell gegen ihn verhängten Kirchenstrafen. Die jährlichen Einkünfte des Abtes bestimmt der Papst auf Grund der Bücher der Kammer auf 300 Goldgulden. Sollte eine gültige in der Kurie oder außerhalb vor einem Notar vorgenommene Resignation Johanns bekannt werden, muss das Amt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des [vierten] Laterankonzils auch weiterhin als vakant und an den Papst zurückgefallen (devoluta) gelten; dieser kann das Amt nun im Konsistorium vergeben. Sollte die Provision Philipps nicht rechtmäßig erfolgt sein, erteilt der Papst ihm nun eine gültige Provision und versieht ihn mit dem Auftrag zur Seelsorge, Leitung und Verwaltung des Klosters. Daher beauftragt der Papst den Erzbischof von Mainz, den Bischof von Würzburg und den Abt von St. Pantaleon in Köln oder zwei oder einen von ihnen schriftlich, Philipp durch eigene Hand oder Beauftragte bei der Besitzergreifung zu unterstützen. Appellationen gegen diese Bestimmungen haben keine aufschiebende Kraft; Bestimmungen des Papstes Bonifatius VIII. und andere Bestimmungen oder Statuten stehen dem nicht entgegen, insbesondere Privilegien der Untertanen des Klosters über die Freiheit von Exkommunikation und Bann. Er fordert Philipp auf, ihm den vorgeschriebenen Eid zu leisten und darüber eine mit seinem Siegel versehene Urkunde mit dem Wortlaut des Eids auszustellen. Ausstellungsort: Bologna. Sollicite considerationis indagine. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Registrata apud Blosium secretarium)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Blosium el. Fulgin[ro]
Unten rechts auf der Plica: (Iohannes de la Tousche (Dousdhe)).
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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