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Christoph Bernhard weist seinen Stadtrichter J.D. Rave an, dem anliegenden Gesuch (o.D.) des Priors der Kartause zu Xanten, Hubertus Beeckmann, der um Zahlung rückständiger Einkünfte des Xantener Hauses bittet, zu entsprechen. Der Prior bittet um Zahlung einer eineinhalbjährigen Pension. Trotz der von seinem Stifter Adolf von Kleve dem Hause verliehenen Privilegien könne es bei den auferlegten Kontributionen nicht bestehen. Or. Siegel des Bischofs (vgl. 152s)

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Stadtarchiv Münster
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