In der Streitsache des Matthäus Weber auf dem Franzl Gütl mit Christoph Hueber, beide ansässig zu Rott (Roth) im Gericht Neumarkt, wegen Markungsgrenzen treffen die Kapelle St. Johann im Markt Neumarkt, vertreten durch den Magistrat des Marktes, und das Kloster St. Veit als Grundherren der beiden Güter unter verbindlicher Festsetzung des Grenzverlaufs eine gütliche Einigung;. S1: Abt Gregor v. Kloster St. Veit, S2: Markt Neumarkt

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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