Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Philipp von Speyer bekunden eine gütliche Einigung im Streit um Schatzung, hilfgelt und andere ufsatzung im gemeinschaftlichen Amt Landeck, wonach jede Seite die Einwohner ihrer fronsyten und zugeordenten hüsern im Landecker Amt besteuern (schetzen) kann, sofern diese Steuer der ganzen Landschaft auferlegt wird.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv